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06.09.2015 14:20:35
[Mirhaven] Gesetze und Verordnungen (#96737)
-Depp-
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[size=6][b][u][center]Gesetze und Verordnungen[/center][/u][/b][/size]

[size=4][b][center]PRÄAMBEL[/center][/b][/size]
Die Stadt Mîrhaven bietet Heim und Gaststatt für alle freien Völker der Insel Amdir und Faeruns. Sie stellt Schutz und Sicherheit für Bewohner und Reisenden vor Gefahren an Leib und Leben. Die Feinde allen Lebens, die da bezeichnet seien als reinrassige Gebrut der Drow, Orks oder monströser Humanoide, sollen scheitern an ihren Zinnen. Auf das ein Miteinander friedlich sein kann innerhalb der Mauern der Stadt.


[size=4][b][center]§1 Von Verhalten und Anstand[/center][/b][/size][ul]
[li]Der brave Bürger und redliche Besucher der Stadt betrete diese mit unverhülltem Antlitz. Ebenso folge er ohne Widerstand dem Wort und der Anweisung der Stadtwache und erweise den Dienern der Stadt Respekt in dem er mit diesen kooperiert.[/li]
[li]Der brave Bürger und redliche Besucher der Stadt trage Sorge für sein Getier, welches er mit sich führt und hält acht, dass sein Karren und Vieh nur die Hauptwege betrete und überlasse das Reiten inerhalb der Mauern der Stadtwache.[/li]
[li]Er vergreife er sich nicht an fremdem Eigentum und übe sich nicht im Wandalismus oder der Zündelei.[/li]
[li]Weiter soll er nicht Drohen oder beleidigend reden, noch pöbelnd oder wieder die Sitte auftreten.[/li]
[li]Auch von Betrug und Bestechung nehme er Abstand und übe sich nicht im Versuch der Korrumpierung.[/li]
[li]Bürger als auch Gäste der Stadt mögen auf ihre Kleidung achten und nichts unzüchtiges tragen oder tun unter den Augen der Öffentlichkeit.[/li]
[/ul]

[size=4][b][center]§2 Von Gewalt, Waffen und kriegerischem Gerät[/center][/b][/size][ul]
[li]Der brave Bürger und redliche Gast der Stadt trage seine Waffen offen und unversteckt am Leibe und ziehe die blanke Klinge niemals ohne Not.[/li]
[li]Er achte die Unversehrtheit von Leib und Leben aller innerhalb der Stadtmauern und stelle sich nicht mit gewaltvollem Verhalten wider die Stadt.[/li]
[li]Der redliche Bürger jedoch sei in Gefahrensituationen angehalten, der Stadtwache oder dem Bediensteten der Stadt Hilfe zu leisten an der Waffe.[/li]
[/ul]

[size=4][b][center]§3 Von Magie und Zauberei[/center][/b][/size][ul]
[li]Der redliche Magiewirker fühle sich frei darin, Heilungen zu spenden wo sie angebracht.[/li]
[li]Licht wirke der Zauberer sparsam und wo es angmessen und er sei angehalten, Zustimmung dafür auf öffentlichen Plätzen zu erfragen.[/li]
[li]Der redliche Gast betrete die Mauern der Stadt Mîrhaven nicht belegt mit Zaubern welche Geist und Körper beeinflussen. Denn wisse, die Wächter der Stadt sind angehalten dies zu prüfen.[/li]
[li]Erlaubnis, Zauber zu wirken möge man sich einholen bei der Stadtwache so man damit der Stadt Hilfe angedeihen lassen möchte. Bei Zaubern welche der Unterhaltung dienen frage man bei den Damen und Herren des Theaterhauses zu Mîrhaven.[/li]
[li]Der redliche Bürger jedoch sei in Gefahrensituationen angehalten, der Stadtwache oder dem Bediensteten der Stadt Hilfe zu leisten mit angemessenen und in der Stadt Mîrhaven gebilligten, arkanen oder divinen Mitteln.[/li]
[li]Es sei in Mîrhaven Abstand zu nehmen vom Praktizieren und Lehren der Schulen Nekromantie und Beschwörung.[/li]
[li]Es sei dem Wirker verbotener Schulen angeraten, sein Tun und Können nicht Lob zu preisen innerhalb der Mauern der Stadt.[/li]
[li]Ein jeder Wirker, sei er nun Gast oder Bürger, möge bedenken, dass er zur Verantwortung gezogen wird, bei mittel- und unmittelbaren Schäden an Leib und Geist von Bürgern und Gästen der Stadt Mîrhaven.[/li]
[/ul]

[size=4][b][center]§4 Von Göttern und Huldigung[/center][/b][/size][ul]
[li]Guten und neutralen Wirkern von diviner Magie, sei die Zugehörigkeit in den Tempeln zu Mîrhaven gestattet, als da seien genannt die '''Halle der Sieben''' und '''Der Schrein des Kelemvor'''. [/li]
[li]Das Wirken von diviner Magie sei den Mitgliedern der beiden Tempel zu Mîrhaven gestattet als auch jenen, welche von den Tempeln dazu legitimiert wurden.[/li]
[li]In den Tempeln gelten die Gesetze der Stadt Mirhaven. Bürger haben den Anweisungen der Tempeldiener zu folgen, für sie gilt das Tempelrecht, sofern sie am Ort verweilen möchten.[/li]
[li]Weiter ist er angehalten, seine Segen nicht zum Schaden der Bevölkerung ein zu setzen, die Bevölkerung damit nicht zu verstören und seine Zauber im Allgemeinen mit Weitsicht ein zu setzen.[/li]
[li]Es sei Abstand zu nehmen vom Anrufen jener, die da menschliche Blut- und Lebensopfer fordern und aufrufen zu todbringender Praxis und lebensfeindlicher Ideale.[/li]
[li]Es sei ebenso Abstand zu nehmen vom Bekehren des Volkes Mîrhavens zu jenen Gottheiten die dem Leben feindlich gegenüber stehen und deren Riten zu blutigen Opfern an intelligenten Humaniden rufen.[/li]
[li]Es sei in Mîrhaven ab zu sehen von der Förderung solch genannter und deren Segenswirker, auf dass deren Einfluss in der Stadt gering bleibe.[/li]
[li]Vergehen, Beschwerden und Anzeigen zu §4 werden durch die Silberwache und den Klerus der Stadt Mîrhaven verfolgt.[/li]
[/ul]

[size=4][b][center]§5 Von Handel und Gütern[/center][/b][/size][ul]
[li]Der redliche Bürger und Gast der Stadt nehme von Betrug und Bestechung Abstand und übe sich nicht in unlauter Hehlerei.[/li]
[li]Er verneine das Vertreiben von todbringender Substanz und Rauschmittel als auch dessen Genuss.[/li]
[li]Unangetastet sei die Selbstbestimmung aller freien Völker innerhalb der Mauern der Stadt Mîrhaven.[/li]
[/ul]

[size=4][b][center]§6 Außerhalb der Mauern[/center][/b][/size]
Es sei allen Bürgern, Gästen und Reisenden auf den Straßen Amdirs bewusst, dass Angriffe auf Bürger der Stadt Mîrhaven auf offenem Wege geahndet werden als seien sie innerhalb der Mauern der Stadt geschehen. Zudem seien Gäste und Reisende in Sichtweite der Stadtmauern, ebenso geschützt durch das Recht wie die Bürger fernab.



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[b][u][center][size=6]Ueber Buerger und Gaeste[/size][/center][/u][/b]

[b][u][center][size=5]Buerger Mirhavens[/size][/center][/u][/b]
Jeder, der Mirhaven als seinen Lebensmittelpunkt und Wohnort erwaehlt hat und sich laenger als einen Mondenlauf in der Stadt mit dieser als Lebensmittelpunkt aufgehalten hat, hat das Recht die Buergerschaft Mirhavens zu beantragen. Ein Antrag zur Buergerschaft wird bei Stadtverwaltung entweder schriftlich eingereicht oder in Persona bei einem Bediensteten des Rathauses vorgetragen. Verwaltungsangestellte pruefen auf Einhaltung der Fristen und Voraussetzungen und tragen den Namen bei Erhalt der Buergerschaft ins Buergerregister ein.
[ul]
[li]Die Stadt behaelt sich vor einen Buergen zu verlangen sollten Zweifel am Antragsteller bestehen, welche eine vollstaendige Ablehnung nicht rechtfertigen, eine reibungslose Aufnahme in das Buergerregister jedoch auch nicht in Frage kommt. [/li]
[li]Die Stadt behaelt sich vor Buergerschaftsantraege bei Zweifel an Tugendhaftigkeit oder Verhalten des Antragsstellers abzulehnen. [/li]
[li]Die Stadt behaelt sich vor erteilte Buergerschaften bei Verstoss gegen die Buergerpflichten temporaer oder permanent zu entziehen.[/li]
[/ul]
Einem jeden Buerger der Stadt Mirhaven seien die folgenden [u][b]Pflichten[/b][/u] auferlegt:
[ul]
[li]Er halte sich innerhalb der Stadtmauern Mirhavens und auf den freien Gebieten Amdirs an die Gesetze der Stadt und sei ein Beispiel guter Tugend fuer Mitbuerger und Reisende[/li]
[li]Er halte sich in den freien Staedten der anderen Voelker und Vereinigungen der Insel Amdir an die dort auferlegten Gesetze und halte sich fern von rufschaedigendem Verhalten fuer die Stadt Mirhaven[/li]
[li]Er zahle einen Zehnt seiner Einnahmen im Mondenlauf an die Stadt Mirhaven[/li]
[li]Er leiste einen Beitrag zum Stadterhalt in Zeiten der Not[/li]
[li]Er fuehre Mirhaven als seinen Lebensmittelpunkt und Wohnort[/li]
[/ul]
Mit gueltiger Buergerschaft gehen die folgenden [b][u]Privilegien und Rechte[/u][/b] fuer den Buerger einher:
[ul]
[li]Er erhalte die Moeglichkeit Anklage zu stellen, sei es oeffentlich bei der Silberwache oder privat durch einen Advokaten der Stadt[/li]
[li]Er erhalte das Recht auf Selbstverteidigung im Falle einer Anklage gegen ihn. Es sei ihm moeglich die Verteidigung an einen von der Stadt gestellten Advokaten oder an eine von ihm gewaehlte Person abzutreten.[/li]
[li]Er mag erwaehlt werden in den Dienst eines Schoeffen zur Beiwohnung und Urteilsfindung bei Gerichtsverfahren[/li]
[li]Er mag einer Fraktion beitreten und in jener Dienst fuer eben selbe uebernehmen. Ebenso erhalte er das Recht zur aktiven Mitgestaltung der fraktionellen Organisation und deren Sprecherwahl[/li]
[li]Er erhalte das Recht sich in staedtischen Amtspositionen zu verduengen[/li]
[li]Er erhalte das Recht zu Erstand, Mietung oder Pachtung von Wohn- und Verkaufsraum[/li]
[li]Er erfahre diplomatische Unterstuetzung seitens der Stadt, so er gedenkt fuer Projekte - seien sie privat oder staedtisch - an andere Voelker oder Vereinigungen der Insel Amdir heranzutreten[/li]
[li]Er erfahre diplomatische Unterstuetzung seitens der Stadt im Falle von Auseinandersetzungen mit anderen Voelkern oder Vereinigungen der Insel Amdirs. Diese Unterstuetzung erklaert ihn nicht immun gegenueber der Gesetzgebung anderer Voelker.[/li]
[li]Er erhalte das Recht fuer Jene zu buergen, die nach der Buergerschaft Mirhavens sinnen doch Buergschaft benoetigen. Mit der Buergschaft trage er Verantwortung fuer seinen Muendel, weise und leite ihn zu bravem Verhalten und Gesetzestreue, und stehe ihm bei Schuld zur Seite. Im Falle von Vergehen des Muendels behaelt sich die Stadt je nach Schwere vor die Verantwortung seitens des Buergen einzufordern. [/li]
[/ul]

[center]------------------------------------------------------------------------------[/center]

[size=5][b][u][center]Gast Mirhavens[/center][/u][/b][/size]
Ein Jeder der freien Voelker, der die Stadt Mirhaven betrete und keine gueltige Buergerschaft Jener sein Eigen nennen mag, sei als Gast der Stadt Mirhaven anzusehen.
Mit dem Betreten der Stadt sei ihm die [b][u]Pflicht[/u][/b] auferlegt sich an die Gesetze der Stadt zu halten und die Gastfreundschaft der Stadt nicht zu missbrauchen. Bei Zuwiderhandlung behaelt sich die Stadt vor, den Gast strafrechtlich zu verfolgen oder der Stadt zu verweisen. Weiterhin nehme der Gast zur Kenntnis, dass die Stadt sich dem Schutz des Gastes verweigern und ihn strafrechtlich verfolgen kann, so jener fuer verbrecherisches Verhalten (auch wenn ausserhalb der Mirhavener Stadtmauern begangen) bekannt sei oder er bei anderen freien Voelkern und Vereinigungen der Insel Amdirs als Krimineller gesucht wird.

Innerhalb der Mauern Mirhavens geniesse der Gast die folgenden [b][u]Privilegien und Rechte[/u][/b]:
[ul]
[li]Er geniesse Schutz und Gaststatt der Stadt Mirhaven, solange er sich keiner Vergehen schuldig mache[/li]
[li]Er erhalte das Recht sich in der Stadt eines Berufes zu verdingen, sofern jener dem Anstand der Stadt entspricht und nicht wider der Gesetze[/li]
[li]Er erhalte die Moeglichkeit Handlungen wider der Gesetzgebung Mirhavens bei der Silberwache zur Sprache zu bringen und sie auf Missstaende aufmerksam zu machen[/li]
[li]Er erhalte das Recht auf Selbstverteidigung bei Anklage gegen ihn. Im Falle einer unzulaenglichen Selbstverteidigung mag er das Recht durch Verteidigung mittels einer Vertretung erhalten. Jenes wird durch einen Silberwaechter im Mindestrang des Feldwebels geprueft und eine Vertretung durch selbigen ernannt.[/li]
[li]Er erhalte das Recht einen Antrag auf Buergerschaft bei der Stadtverwaltung zu stellen, so er die Voraussetzungen erfuelle[/li]
[/ul]
Im Falle von Vergehen und Zuwiderhandlungen behaelt sich die Stadt das Recht vor, Gaesten ihre Rechte temporaer oder permanent zu entsagen. Sei ein Gast Mirhavens gleichsam Buerger einer anderen Stadt Amdirs, behaelt sich die Stadt Mirhaven das Recht vor betreffendes Heim des Gastes ueber Fehlgaenge und Zuwiderhandlungen dessen zu informieren und - im Falle von schweren Verbrechen - betreffendes Heim Verantwortung fuer den Gast tragen zu lassen.



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