Zurück zu "Mirhaven"

22.07.2015 20:24:34
[Postfach] Alderich von Erlenberge (#94523)
-Depp-
Das Postfach des Kelemvorpriesters
22.07.2015 20:24:52
Aw: [Postfach] Alderich von Erlenberge (#94524)
-Depp-
[quote][center][size=3]
Ehrenwerter Priester von Erlenberge,[/size]

mir der erfolgten Vollendung des Mondenlaufes seit Eurer Ankunft und der von Euch vollbrachten Vorstellung und Antragsstellung im Rathaus, sei Eurem Antrag zur Buergerschaft in der Stadt Mirhaven hiermit statt gegeben.
Seht Euch Willkommen geheißen im Namen der Stadt und aufgenommen in den Stand des Buergertums der Stadt Mirhaven mit all seinen Rechten und Pflichten.

[size=2]gez. Bories Yaronath,
Chronist der Stadt Mirhaven
[/size]
In Auftrag
[b]Ihrer Durchlaucht
Fuerstin Thensen[/b]

[img size=70px]http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/wappenmirhavenpgvxrc80n2.gif[/img]

[/center][/quote]
12.08.2015 10:56:33
Aw: [Postfach] Alderich von Erlenberge (#95585)
Sinnia123
[i][quote]Lathander zum Grusse Ehrwürden von Erlenberg,

ich weiss wir hatten beide keinen guten Start, aber ich denke wenn wir zusammenarbeiten, dann wäre das ein Neubeginn. Mir wurde zugetragen, dass ihr bei dem Vorfall in der Gruft der Biedermanns dabei wart. Es gab einige Vorfälle danach mit dem Adel, deswegen benötige ich eure Einschätzung und einen möglichen Bericht.

Ich benötige:

- Einen Bericht über die Geschehnisse in der Gruft der Biedermanns, was genau dort vorgefallen ist.

Bitte schickt mir dies alsbald zu, ich wäre euch sehr verbunden.

Lathander mit euch
Arvon Lichtstein, Priester des Morgenfürsten und Diener in der Halle der Sieben.[/quote][/i]
12.08.2015 15:19:56
Aw: [Postfach] Alderich von Erlenberge (#95597)
Sinnia123
[i][quote]Lathander zum Grusse Ehrwürden von Erlenberge,

ein Treffen und ein angmessenes Gespräch wäre sicherlich sehr förderlich. Ich bat euch um den Bericht, weil ich von Herrn Hammerwind persöhnlich dazu angehalten wurde, eine Akte anzufertigen. Es gab leider einige Kommunikationsschwierigkeiten seitens des Tempels und eines Adelshauses, dies gildet es nun zu bereinigen. Die Tempelwache steht mitunter unter meiner Befehlsgewalt und die Stadtwache wurde ebenfalls eingeweiht, also ist alles insoweit Rechtens.

Lathander mit Euch
Arvon Lichtstein, Priester des Morgenfürsten und Diener in der Halle der Sieben[/quote][/i]
04.09.2015 16:33:04
Aw: [Postfach] Alderich von Erlenberge (#96613)
Sae Vajah
*Ein Brief würde zwischendurch Alderich gegeben werden. Dabei teilt ihm Alandrina wohl mit, dass es keine Eile hat, daher sei es schriftlich. Wenn er irgendwann Zeit fände wäre ein Lesen des Briefes aber doch ganz nett*

[spoiler]Sehr geehrter Ehrwürden.

Ich möchte Euch an dieser Stelle abermals meinen Dank aussprechen für das Akzeptieren des Asyls bis zur Verhandlung. Da ihr aufgrund der Geschehnisse im Hafen sehr viele Arbeiten zu erledigen habt, wählte ich den Weg des Briefes, um Euch nicht noch mehr Zeit durch ein persönliches Gespräch zu nehmen.
Vorab möchte ich Euch darüber informieren, dass ich noch immer keine Anzeige erhalten habe, noch wurde mir bisher mitgeteilt, ob und gegen welches Gesetz ich verstoßen haben soll. Wie ich aber informiert wurde stehen vor den Türen immernoch Wächter und jene sind angehalten, mich zur Wache zu bringen, sollte ich diese heiligen Räumlichkeiten verlassen.
Nebst meinen Vorbereitungen mit den Gesetzbüchern möchte ich Euch darüber in Kenntnis setzen, dass ich einige der Särge frisch ausgekehrt und gereinigt habe, als dass sie den Toten des Brandes eine angemessene letzte Bettstatt sein.

Mein eigentliches Anliegen an Euch ist jedoch ein anderes. Wie ihr mir mehrfach vermittelt habt, seid auch ihr ein Freund der Gesetze, und daher ersuche ich Eure Meinung zu folgendem Thema.


[center][u]Vorwort:[/u][/center]
[b]
Auszug aus dem Gesetzesblatt:[/b] [u]PRÄAMBEL[/u]
[i]Die Stadt Mîrhaven bietet Heim und Gaststatt für alle freien Völker der Insel Amdir und Faeruns. Sie stellt Schutz und Sicherheit für Bewohner und Reisenden vor Gefahren an Leib und Leben. Die Feinde allen Lebens, die da bezeichnet seien als reinrassige Gebrut der Drow, Orks oder monströser Humanoide, sollen scheitern an ihren Zinnen. Auf das ein Miteinander friedlich sein kann innerhalb der Mauern der Stadt.[/i]

[u]Anmerkung:[/u] Laut Präambel des Gesetztesblattest ist jeder Bewohner wie auch Reisender gleichmaßen mit dem Grundgesetz verknüpft.


[b][i][u][center]Gegeben:[/center][/u][/i][/b]

[b]Auszug aus dem Gesetzesblatt:[/b] [i]§4 Von Göttern und Huldigung[/i]
[i]Der Wirker von diviner Magie in Mîrhaven hat Zugehörigkeit zu haben zu den Tempeln zu Mîrhaven, als da seien genannt die Halle der Sieben und Der Schrein des Kelemvor. Es gilt in beiden heiligen Hallen das jeweilige Tempelrecht. [/i]


[center][u][i][b]Feststellung:[/b][/i][/u][/center]

Gemessen daran, dass Bürger wie Gast gleichermaßen in der Pflicht sind, sich an die Gesetze zu halten, ergibt sich folgendes:
Es liegt in der Pflicht eines jeden Wirkers diviner Magie, Zugehörigkeit zu haben zu den Tempeln. Weiters liegt es damit in der Pflicht der in Mirhaven befindlicher Tempel, Zugehörigkeit zu ermöglichen.

[center][u][i][b]Fazit:[/b][/i][/u][/center]

[i]Hiermit würde ich dann, wie es meine Pflicht als Gast und Wirker diviner Magie ist, Zugehörigkeit zum Tempel des Kelemvor beantragen. In welcher Form dies geschehe, sei es als Tempelwache, Tempeldiener oder Schriftführer lege ich in Eure Hände.[/i]


Ich würde Euch bitten, sofern es Eure Zeit denn überhaupt ermöglicht, Euch Gedanken zu der obig dargelegten Problemstellung zu machen. Eventuell bindet ihr auch Euren werten Vetter ein, als dass er seine Meinung dazu teile.

Vielen Dank,

[b]A[/b]landrina [b]S[/b]hiaryu[/spoiler]
04.09.2015 21:42:03
Aw: [Postfach] Alderich von Erlenberge (#96638)
Sae Vajah
*Folgende Unterlagen wurden Alderich in der Wache überreicht:*

[b]- Verhandlung, Vorbereitungen -[/b]

[spoiler][center][u][b][i]Angelehnt an Gesetzesblatt und Strafkatalog.[/i][/b][/u][/center]

[u]Betreffend:[/u] Alandrina Shiaryu, Miriel Rowan, Arvon Lichtstein, Hark Aldermann

Genaue Unterlagen ob der Geschehnisse liegen der Stadtwache vor.

Folgende Dinge müssten obgrund der Gesetzesgrundlage und dem Strafkatalog beachtet werden:

[center][b] __________________________ [/b][/center]

[b]Auszug aus dem Strafkatalog:[/b] [u]Vorgehensweise der Wachmänner[/u]

[i]Der Wachmann hat bei Fehltritten von Bürgern und Besucher der Stadt diese über ihr Fehlverhalten zu informieren.
Es ist die Gesetzesgrundlage darzulegen und entsprechend zu ahnden. [/i]

[u]Betreffend Alandrina Shiaryu[/u]: Festsetzung im Asyl durch Wachen, mit Anweisungen eine mögliche Flucht zu verhindern fand statt, ohne Information über Fehlverhalten und ohne Darlegung der Gesetzesgrundlage. Es wurde lediglich ein Verhör geführt in den Hallen des Kelemvortempels betreffend den Geschehnissen mit Miriel Rowan. Mehrfache Anfragen, was genau vorgeworfen wird wurden ignoriert.

[u]Daraus folgt[/u]: [b]Auszug aus dem Strafkatalog[/b]
[u]Schwere Verbrechen[/u]
1) Sklavenhandel, Freiheitsberaubung, Förderung von Sklavenhandel:
A, C, D, E, F. Gestaffelt jeh nach Kooperation des Beschuldigten. In Härtefällen F, G
Freiheitsberaubung an Alandrina Shiaryu, Abstellen von Wachen zur Fluchtverhinderung, Androhung von Inhaftierung bei Verlassen des Asyls ohne vorhandene Anklage/Anzeige.
[center][b] __________________________ [/b][/center]

[b]Auszug aus dem Gesetzesblatt:[/b] [u]§1 Von Verhalten und Anstand[/u]
[i]Der brave Bürger und redliche Besucher der Stadt betrete diese mit unverhülltem Antlitz. Ebenso folge er ohne Widerstand dem Wort und der Anweisung der Stadtwache und erweise den Dienern der Stadt Respekt in dem er mit diesen kooperiert.
Weiter soll er nicht Drohen oder beleidigend reden, noch pöbelnd oder wieder die Sitte auftreten.
Auch von Betrug und Bestechung nehme er Abstand und übe sich nicht im Versuch der Korrumpierung. [/i]

[b]Auszug aus dem Strafkatalog[/b]: [u]Nach §1 Von Verhalten und Anstand[/u]
[u]Betreffend:[/u] Miriel Rowan angewendet an Alandrina Shiaryu:

[b]Mindere Verbrechen[/b]
1) Aufforderungsverweigerung: A, bei weiterer Weigerung F

Aufforderungsverweigerung durch Miriel Rowan an Calum Dughall, an im Verhör genannten Disput am Marktplatz. Weiteres Einschlagen auf Alandrina Shiaryu nur durch köperliches Eingreifen des genannten Wächters verhinderbar.

[u]Weitere Zeugen:[/u] Almeras de Tyrael, Maga Yien de Tyrael, Hark Aldermann

4) Pöbelei, Vandalismus & Drohung, minderschwer:A, B, bei Weigerung zu Verfahren wie 1)

Mehrfache Drohungen gegen Alandrina Shiaryu, allgemein bekannt.


[b]Verbrechen[/b]
3) Betrug & Bestechung: B, D; bei Weigerung wie 1)

Erschleichung eines Verhörs gegen Gebote des Hospitals. In der Ruhephase nach Operation verging sich Miriel Rowan am geistigen Besitz Alandrina Shiaryus, während diese unter Medikamenten und Drogen sich von erhaltener Operation in Arvon Lichtsteins Obhut befand.

4) Vandalismus, Unruhestiftung & Drohungen im mittelschweren Fall: A, C, D, bei Weigerung wie 1)

Unruhestiftung bei besagtem Disput am Marktplatz. Durch das Handeln Miriel Rowans sahen sich sogar andere Anwesende (genannt Hark Aldermann) gezwungen, die Waffe blank zu ziehen um Alandrina Shiaryu vor weiteren Angriffen zu schützen.
Schwere Verbrechen

2) Morddrohung: C, F
Erklärung der Feindschaft gegen Alandrina Shiaryu, geknüpft an Morddrohung. Weitere auch minderschwere Drohungen während weiterer Begegnungen in der Stadt.
[center][b] __________________________[/b][/center]

[b]Auszug aus dem Gesetzesblatt[/b]:[u] §2 Von Gewalt, Waffen und kriegerischem Gerät[/u]
[i]Der brave Bürger und redliche Gast der Stadt trage seine Waffen offen und unversteckt am Leibe und ziehe die blanke Klinge niemals ohne Not.
Er achte die Unversehrtheit von Leib und Leben aller innerhalb der Stadtmauern und stelle sich nicht mit gewaltvollem Verhalten wider die Stadt. [/i]

[b]Auszug aus dem Strafkatalog[/b]: [u]Nach §2 Von Gewalt, Waffen und kriegerischem Gerät [/u]
Betreffend: Hark Aldermann

[b]Mindere Verbrechen [/b]
1) Ziehen der blanken Waffe: A und Aufforderung zur Unterlassung, bei Weigerung F

Ziehen eines Rapirs. Er wollte sich schützend vor Alandrina Shiaryu stellen, um bei der Wache bekanntem Angriff durch Miriel Rowan zu beenden und jene zu schützen. Somit zog er die blanke Klinge in Not und ist keines Verbrechens zu beschuldigen.

[u]Betreffend:[/u] Miriel Rowan
[b]Verbrechen[/b]
1) Verletzung durch Waffengewalt: B, C, D, E je nach Schwere, bei Weigerung F

Schläge gegen Alandrina Shiaryu am Marktplatz der Stadt Mirhaven
(Anmerkung: ziehen eines blanken Schwertes und Mordversuch nach leichtem Angriff von Alandrina Shiaryu vor den Toren der Stadt)
[center][b] __________________________ [/b][/center]

[b]Auszug aus dem Gesetzesblatt:[/b] [u]§6 Außerhalb der Mauern[/u]
[i]
Es sei allen Bürgern, Gästen und Reisenden auf den Straßen Amdirs bewusst, dass Angriffe auf Bürger der Stadt Mîrhaven auf offenem Wege geahndet werden als seien sie innerhalb der Mauern der Stadt geschehen.[/i]

[b]Auszug aus dem Gesetzesblatt:[/b] [u]§3 Von Magie und Zauberei [/u]

[i]Ein jeder Wirker, sei er nun Gast oder Bürger, möge bedenken, dass er zur Verantwortung gezogen wird, bei mittel- und unmittelbaren Schäden an Leib und Geist von Bürgern und Gästen der Stadt Mîrhaven. [/i]

[b]Auszug aus dem Strafkatalog:[/b] [u]Nach §3 Von Magie und Zauberei[/u]
[u]Betreffend:[/u] Alandrina Shiaryu an Miriel Rowan
[b]Verbrechen[/b]
1) Verletzung durch Zauber: B, C, D, E je nach Schwere, bei Weigerung F

Verletzung Miriel Rowans nach Provokation von Alandrina Shiaryu vor den Toren der Stadt. Sofortige Hilfeleistung Alandrina Shiaryu's nachdem eigenes Überleben gesichter war (Durch ziehen und Angriff mit Zaubern und blanker Waffe durch Miriel Rowan war jenes gefährdet. Detaillierte Handlungsfolge liegt der Stadtwache vor) Nach Stabilisierung sofortiges zur Hilfe holen von Heilerin Nora aus dem Hospital.
[center][b] __________________________ [/b][/center]

[b][center] Auszuführende Strafen mit aufsteigender Härte[/center][/b]
-A Bußgeld (An die Stadt zu zahlen, ab Rekrut)
-B Schadensersatz (An den Geschädigten, Ab Rekrut)
-C Erlasse gegen den Verurteilten (Aufenthalt an Orten in der Stadt, Stadtverweis, Fernhaltung von explizit genannter Personen, ab Rekrut)
-D Dienste zum Wohle der Stadt (Gemeinnützige Arbeit, ab Wächter)
-E Pranger (Nicht von Rekruten oder Anwärter auszusprechen)
-F Festsetzung besagter Person (Kerker(1-3 Tage), nur in speziellen härte Fällen von Anwärtern auszusprechen, ansonsten jeder Dienstrang)
-G Gericht (So keine der Strafen wirklich hart genug ist. Bei Fluchtgefahr kann der Verbrecher im Kerker festgesetzt nach Entscheidung eines Offiziers, bis ein Gericht eine Strafe ausgesprochen hat)
[Bearbeiten] Ergänzung zu 2.1:
Strafen die eine Zeit lang anhalten, wirken bei Anwärtern bis zu 1 Tag, bei Rekruten bis zu 3 Tage, dauerhafte Strafen obliegen dem Dienstrang des Leutnant und höher, jedoch können Erlasse nachträglich ob des Berichts des Anwärters/Rekruten durch den Leutnant verstärkt werden und wenn nötig die Dauer verlängert werden.


[b][u]Zusammenfassung der Strafen laut Strafkatalog:[/u][/b]

[b][u]Miriel Rowan:[/u][/b]
1) Aufforderungsverweigerung: A, bei weiterer Weigerung F
4) Pöbelei, Vandalismus & Drohung, minderschwer:A, B, bei Weigerung zu Verfahren wie 1)
3) Betrug & Bestechung: B, D; bei Weigerung wie 1)
4) Vandalismus, Unruhestiftung & Drohungen im mittelschweren Fall: A, C, D, bei Weigerung wie 1 )
2) Morddrohung: C, F
1) Verletzung durch Waffengewalt: B, C, D, E je nach Schwere, bei Weigerung F

[b][u]Alandrina Shiaryu :[/u][/b]
1) Verletzung durch Zauber: B, C, D, E je nach Schwere, bei Weigerung F
[center][b] __________________________ [/b][/center]
[/spoiler]

-- [b]Feststellungen zu Tempel, diviner Magie und Tempelrecht[/b] --

[spoiler][b][i][u][center]Feststellungen zu Tempel, diviner Magie und Tempelrecht[/center][/u][/i][/b]


[b]Auszug aus dem Gesetzesblatt:[/b] [u]§4 Von Göttern und Huldigung [/u]

[i]Der Wirker von diviner Magie in Mîrhaven hat Zugehörigkeit zu haben zu den Tempeln zu Mîrhaven, als da seien genannt die Halle der Sieben und Der Schrein des Kelemvor. Es gilt in beiden heiligen Hallen das jeweilige Tempelrecht.[/i]

[b]Anmerkung: [/b]
"Wirker diviner Magie" ist nicht näher erläutert. Es ist nicht definiert ob es sicher hierbei um Personen handelt, die der Wirkung mächtig sind, oder nur jene, die auch divin tätig werden wollen, denn es lediglich zu können. Ebenso unklar ist, ob es sich auf Bürger oder auch auf Gäste der Stadt bezieht. Gemäß den Richtlinien jedoch, dass Gäste wie Bürger im Schutz der Stadt stehen und gleichermaßen zur Verantwortung gezogen werden, ist davon auszugehen, dass alle Gesetze gleichermaßen für jeden gelten, der Fuß auf den Grund Mirhavens setzt.
Aufgrund dieser Feststellung besagt das Gesetz folglich, dass jeder Gast, jeder einem anderen Tempel in anderer Stadt dienende, jeder den Sieben und Kelemvor Fremde divine Wirker laut Stadtauflage die Pflicht hat, sich einem Tempel anzuschließen. Des Weiteren bedeutet dies, dass die Tempel auch Gottesfremde aufnehmen müssen, sofern sie zum Wirken diviner Magie fähig sind.


[b]Auszug aus dem Gesetzesblatt:[/b] [u]§1 Von Verhalten und Anstand [/u]

[i]Der brave Bürger und redliche Besucher der Stadt betrete diese mit unverhülltem Antlitz. Ebenso folge er ohne Widerstand dem Wort und der Anweisung der Stadtwache und erweise den Dienern der Stadt Respekt in dem er mit diesen kooperiert. [/i]

[b]Fallbeispiel:[/b]
Ein Silberwächter äußerte, dass der Tempel verpflichtet ist, Personen herauszugeben, die sich auf Tempelgrund befinden, aufgrund der Verpflichtung zur Kooperation.

[b]Anmerkung:[/b]
Dieses Gesetz steht dem des zugesprochenen Tempelrechts entgegen. Laut jenem gilt auf heiligem Boden das Recht des jeweiligen Tempels zu oberst. Somit ginge eigentlich einher, dass der Tempel nicht verpflichtet ist, sich dem Willen der Silberwächter zu beugen, sofern sie sich betreffende Personen auf ihrem heiligen Boden befinden oder sich betreffende Geschehnisse auf Grund und Boden des Tempels abspielen.

[b]Auszug aus dem Gesetzesblatt:[/b] [u]§2 Von Gewalt, Waffen und kriegerischem Gerät [/u]

[i]Der brave Bürger und redliche Gast der Stadt trage seine Waffen offen und unversteckt am Leibe und ziehe die blanke Klinge niemals ohne Not. [/i]

[b]Anmerkung:[/b]
Sofern das per Gesetz definierte Tempelrecht nicht auf heiligem Boden oberste Priorität hat, ist folglich dieses Gesetz beschneidend in der Auslebung des Glaubens.
Es behindert den Klerus in ihrer Freiheit, Messen und ähnliches (z.B. nachstellen einer Situation zu Aufklärung dessen) nach ihrem Ansinnen zu gestalten.
Besonders bei Göttern, welche die Nutzung von Waffen in ihrem Glauben gut heißen oder gar als Notwendig erachten ist dies anzumerken.
So kann keine Waffe dargereicht werden, kein Zeichen mit blanken Klingen gesetzt werden und kein Opfer dargebracht werden, dass das geben einer Waffe beinhaltet.

[b]Auszug aus dem Gesetzesblatt:[/b] [u]§2 Von Gewalt, Waffen und kriegerischem Gerät [/u]

[i]Der redliche Bürger jedoch sei in Gefahrensituationen angehalten, der Stadtwache oder dem Bediensteten der Stadt Hilfe zu leisten an der Waffe. [/i]

[b]Anmerkung:[/b]
Sofern die zugehörigen eines Tempels ebenso Bürger der Stadt sind, hat die Stadt mit diesem Gesetz die Möglichkeit, jeden zwingend aus den Notwendigkeiten des Tempels heraus zu reißen und das wohl der Stadt über die Auslebung und Verpflichtung des Gottes gegenüber zu erheben.



[b]Auszug aus dem Gesetzesblatt[/b]: [u]§3 Von Magie und Zauberei[/u]

[i]Der redliche Gast betrete die Mauern der Stadt Mîrhaven nicht belegt mit Zaubern welche Geist und Körper beeinflussen. Denn wisse, die Wächter der Stadt sind angehalten dies zu prüfen. [/i]

[b]Anmerkung: [/b]
Durch dieses Gesetz ist es Priestern nicht möglich, Personen die durch eventuelle Magie geschützt wurden, in die Stadt zu führen. Sei dies nun unterstützende Magie zur Aufrechterhalung der körperlichen Unversehrtheit, zum Schutz bei Personentransport oder zwanghafte Zauber zum sicheren Transport ohne Eigenschädigung.


[b]Auszug aus dem Gesetzesblatt:[/b] [u]§3 Von Magie und Zauberei[/u]

[i]Erlaubnis, Zauber zu wirken möge man sich einholen bei der Stadtwache so man damit der Stadt Hilfe angedeihen lassen möchte. Bei Zaubern welche der Unterhaltung dienen frage man bei den Damen und Herren des Theaterhauses zu Mîrhaven. [/i]

[b]Anmerkung:[/b]
Damit ist es Tempeldienern nicht möglich, andere Magiewirker zur Hilfe zu bitten, sollten sie jene benöötigen. Meist sind solche Situationen derart kurzfristig, dass sie nicht auf Dauer vorgeplant werden können.


[b]Auszug aus dem Gesetzesblatt[/b]: [u]§3 Von Magie und Zauberei [/u]

[i]Der redliche Bürger jedoch sei in Gefahrensituationen angehalten, der Stadtwache oder dem Bediensteten der Stadt Hilfe zu leisten mit angemessenen und in der Stadt Mîrhaven gebilligten, arkanen oder divinen Mitteln. [/i]

[b]Anmerkung:[/b]
Siehe Dienst an der Waffe bei Aufforderung[/spoiler]


((ein weiteres Dokument folgt noch, muss ich noch formatieren etc wegen verhör grad))
05.09.2015 17:32:40
Aw: [Postfach] Alderich von Erlenberge (#96698)
Sae Vajah
*Dritte Dokumente, die Alderich in der Wache ausgehändigt wurden- teils verschmiert da schnell geschrieben, Anmerkungen teils als Randnotiz*



[b]- Verhör -[/b]

[spoiler]Fall Miriel Rowan, Alandrina Shiaryu

Begebenheiten, Aussagen, Zusamenfassungen.

Ort: Tempel des Kelemvor.
Anwesend: Rashal Lafalie (R), Alandrina Shiaryu (A)

A: Frage an R, wessen A beschuldigt. Hinweis auf Handlungsanweisung Stadtwache laut Strafkatalog

R: Verwundert Rekruten taten es nicht. A kann bei ihm oder Kommandant beschweren. Beschuldigung: Diebstahl mir Erpressungsabsicht, Angriff mit Inkaufnahme von Todesfolge.

A: Frage ob vergessener schreiender, heulender Kristall emotional oder Wertgegenstand sei

R: verkündet, das spiele für R keine Rolle.

A: Frage, was nun passiert

R: Abführung in die Wache zur Personenkontrolle. Schriftliches Festhalten der Dinge, Zusammentragen der Berichte die fehlen, dann wird angedachte Strafe erklärt. Kundgabe, dass Fräulein Rowan dagegen Einspruch erhebt, da jene nicht in ihrem Sinne ausgefallen ist.

(Anm.: Interessant, dass die Strafe schon feststeht, obgleich mir immernoch keine Anklage genannt wurde.)

R: Es gibt kein Asyl. Der Hohepriester hat ihn persönlich dazu ermächtigt, mich raus zu bringen. Lenkung der Aufmerksamkeit an alte Legenden über die Klinge des Hasses, sollte ich ihn zum Narren halten.

Ort: Wachhaus der Stadt Mirhaven
Anwesend: Rashal Lafalie (R), Alandrina Shiaryu(A)

R: Es gibt zwei Wege zu regeln.
1) Fakten zusammen sammeln schriftlich. Objektive Betrachtung der Lage, Vorschlagen einer Strafe.
Die Person, die anklagt, dürfte Theoretisch dagegen Widerspruch einlegen. Ebenso darf Beklagte Protest erheben, einen Verteidiger fordern, dererlei.
2) Sollte ich das tun geht Alles vor Gericht, Details doppelt so genau betrachtet. Kosten fallen Beklagter zur Last.


A: Wer klagt?

R: Rowan. Spielt aber in dem Fall keine Rolle, ob sie es schriftlich verfasst oder Stellv. durch SW. Als Bürgerin hat sie das Recht, alle übrigen werden durch SW vertreten. Die Sache wird behandelt, als wäre Rowan Klägerin, da sie ankündigte, Widerspruch zu erheben.

A: Bitte um Aufschreiben dieser Regelung, da sie nicht in den Gesetzen zu finden war.

R: Es muss nicht in den Gesetzen stehen, da die Offiziere entscheiden. Wird es aber notieren.
________________

R: -Nach §2 habe ich Frau angegriffen mit diviner Magie.
-Vortrag §2
-Zudem §6 Bürger außerhalb der Mauern.
-Vortrag dessen.

A: -Zustimmung §6, Information an R, dass per Gesetzt zwar §2 gewählt werden kann, aber falscher Strafkatalog ist.

R: -Verbesserung auf §3
-Weiters (ohne Gesetz, nur Strafkatalognennung) Diebstahl von echten Wertgegenständen.
-Beurteilung ob echter Wertgegenstand frei nach Meinung Rashals. Anmerkung "Asylspielchen" legt er mal nicht als Weigerung aus.
-Vorlage Aussage Miriels (M) und Fallakte

A: lückenhaft, Fehlerhaft.
1 Flammenschlag
Töliche Zauber erst, als M mit Schwert auf A losging (Tötungsabsicht statt Informationsherausgabe)
Sofortige Hilfe (selbst) als eigenes Leben nicht mehr bedroht war
Fehlen dass A Wiederbelebungszauber kann
Tötungsabsicht durch A nie gegeben. Dann hätte man M liegen lassen.
A sprach nicht nur Heilzauber, sondern auch Stabilisierende

R: Marschallin in Fallakte ist Marschallin Lilifer.
Vorlage Aussage Eleanora (E)

A: Fehlerhaft, aber wohl persönlicher Eindruck von N
M war stabil, durch Zauber, Stabilisierung, Verbände, Tränke.
Zustimmung A war in Eile
Keine Urteilsfähigkeit über Einstufung "Nekromanite"

R: Irrelavant Magieart für Angriff
____________________

Thematik eigene Fragen

R: Jeder der in dieser Angelegenheit Verfehlungen geleistet hat, kann belangt werden.

A: bitte um Beachtung der durch Rekrutin Raska aufgenommenen Vorgeschichte
Übergabe der Notizen zu Gesetz & Strafkatalog an R

R: Sagt in Höflichkeit, A wurde schonend behandelt. R könnte deutlich höheres Strafmaß festlegen, als er derzeit vorsieht. Androhung von Konsequenzen wenn "Schauspiel" aus Fall gemacht wird.
Vorwurf, Chaos wurde durch A angerichtet mit Asyl. Es bringt nichts, Rekruten etwas vorzuwerfen.

(Anmerkung: Genasi und Calum wollten Informationslos abführen)

A: Bekanntgabe, dass geraten wurde, alle Kleinigkeiten schriftlich festzuhalten. Erster Punkt der Notizen soll außen vor gelassen werden.

R: A kann vor Gericht gehen um R's Ruf zu schädigen. Punkte reichen dafür aus. Vermutlich droht A dann aber Verbannung aus MH durch unnötiges Aufbauschen.
Verlesung Urteilsverkündung

(Anm: 1 Tag Pranager, eineinhalb 10 Tage Frohn, 500 Münzen an Illmater Schrein)
(Anm: Inkaufnahme von Todesfolge weiter Bestand, Angriff von M mit lebensbedrohlicher Waffe nicht bedacht, Zahlung an Schrein laut Strafkatalog nicht wählbar. Entweder an Stadt oder M, laut Strafkatalog, vorherigeAngriff und Drohungen durch M nicht bedacht, keine Strafe für M)

A: Erkundung nach Strafmaß für M

R: M wurde über Verhältnisse informiert. Geldbuße. (Anm: ohne Nennung von Höhe), zuknftige Beobachtung durch SW.

A: Hinweis auf Strafkatalog und Unverhältnismäßigkeit betreffend M

R: äußerung A sei an Provokationen beteiligt

(Anm: SIE hat Feindschaft erklärt, Provoziert, Gedroht, Angegriffen an Markt.)

A: Erneutes Hinweisen auf Strafkatalog. Morddrohung, Betrug, angedachtes Strafmaß laut Katalog.

R: Die Dinge obliegen R Einschätzung. Er ist nicht verpflichtet, auch nur einen der Punkte umzusetzen.

____________________

Ort: Wachhaus Stadt Mirhaven
Anwesende: R, A, Alderich von Erlenberge (E)

E: Erwähnung R hätte erwähnt, A hat Anspruch auf begleitenden Priester.

R: Nicht sicher, ob er angetan ist von bisheriger Form der Zusammenarbeit
Erlaubt Anwesehnheit als "Zeicvhen guten Willens"

(Anm: Frage nach Zeugen, Priester u.Ä. zu beginn des Verhörs wurden von R übergangen, als A zu Beginn danach fragte)

R: Übergabe des bisherigen Protokolls SW zur Durchsicht an E
Anmerkung dass R Korrekturen der Gesetze beantragt hat
Anmerkung, das Urteil wäre das "Schlichtende" von R, kleinste Strafe

(Anm: Laut strafkatalog höher als Mindestmaß, Erhöhung Zeiten und Fristen durch Rang Leutnand und höher)

E: Bitte um Beachtung Straftaten M als Minderung

R: Ist schon

E: Ausnutzen der Lage A in Hospital ist Unding. Schädigt ganzer Einrichtung, weit mehr als Provokation.

R: Deshalb steht es nicht in den Schriften. Erwartung, dass keine anstachelnden Kommentare fallen.

A: Erinnerung an Aussage, Anzeige gegen Lichtstein stellen zu wollen, wegen verletzung der Abmachung, Erwähnung immernoch Unklarheit über das unerlaubte Verhör durch M unter Drogen & Medikamenten, Unklarheit ob dadurch A gegen eigensten Kodex verstieß.

E: Erwähnung, es ist keine Rufschädigung, wenn es den Tatsachen entspricht.

R: M gab zu, Fragen gestellt zu haben. Bei detaillierter Klärung stünde Wort gegen Wort und R bezweifelt, dass A's Zustand Schuld war.

A: Nimmt lieber Stadtverweis an, als M ohne Gesetze zu beachten verschont bleibt
E: Erklärt A's Urteil für gerecht, sieht M's ebenso für lächerlich an.

A: Erneuter Hinweis auf Strafkatalog gegen M sowie Nennung Summe 6 Straftaten

R: Fasst so zusammen: Ablehnung "Großzügiges Angebot" an A, leiber härtere Strafen für beide, Gerichtskosten wären 20- faches von bisher, Androhung mind. Stadtbann, M wird gewiss ebenfalls härter bestraft.
A käme gut weg und könne nicht erwarten, dass M ebenso hart bestraft wird.

E Rat an A: Der Kommandant versicherte, dass bei Bedarf ein Gericht einberufen werden kann

(Anm: Wache wird gerufen)

*an dieser Stelle bricht die Mitschrift wohl ab*
[/spoiler]
07.10.2015 16:20:08
Aw: [Postfach] Alderich von Erlenberge (#98851)
-Depp-
[quote]
Geehrter Ehrwuerden von Erlenberge, Geehrter Ehrwuerden Lichtstein,

ich moechte Euch bitten mich gemeinsam in der nahen Zukunft aufzusuchen. Es besteht von Seiten der Stadtverwaltung eine Anregung in Bezug auf die Fraktion des Tempels, die ich gerne mit Euch besprechen wuerde. Vielleicht mag es von Seiten der Tempel sogar schon intern zur Sprache gekommen sein - wir werden sehen.

In der Hoffnung auf ein baldiges Treffen.

Hochachtungsvoll,
Bories Yaronath

[/quote]
08.10.2015 13:31:25
Aw: [Postfach] Alderich von Erlenberge (#98932)
-emptySoul-
[quote][center][size=3] Geschätzte Herren von Erlenberge, [/size]

wie angesagt eine Beschreibung des Weges zum Alten Friedhof außerhalb der Stadtmauern Mîrhavens.

Bitte bereist die Strecke aus dem Tor südwärts Mîrhavens in Richtung „Shanas Rose“ und Kreuzweg gen Winterrache. Auf halben Wege werdet ihr einer kleinen Kreuzung gewahr welcher ihr bitte rechter Hand folgt. Man durchquert sodann ein kleines Waldstück.
Nach dessen Lichtung beginnt das Gelände sanft an zu steigen.
Am Fuße des Aufstieges zur Winterrache eröffnet sich dann linker Hand die Landschaft der Hügelgräberhöhen.
Bitte lasst Vorsicht walten. Es wird vermehrt von Goblinsichtungen gesprochen und unlängst soll sich dort ein Vorfall mit mutiertem Spinnengetier zugetragen haben.

Mit den besten Wünschen
[size=3]
[b]J[/b]v[b]R[/b]
Stadträtin
[/size]
[img size=60px]http://s14.directupload.net/images/141021/a353v9wa.gif[/img][/center][/quote]
26.10.2015 19:53:18
Aw: [Postfach] Alderich von Erlenberge (#99829)
Isilyen
[center][quote]Lurues Segen Ehrwürden von Erlenberge,

ich habe nicht vergessen, dass wir uns noch über eure Ideen von zuletzt unterhalten. Ich bin zumindest neugierig, sie zu hören. Dann kann ich euch in vollem Umfang sagen was ich davon halte.

Wenn es die Zeit zulässt, könntet ihr auch euren Vetter mitbringen. Für ihn habe ich auch noch etwas, falls ich ihn davor nicht antreffe.

Ob in einem der Tempel oder ein Speis und Trank überlasse ich ganz euch. Lasst mich nur wissen, wann ihr die Zeit finden mögt.

Yathageras Lächeln
Nora

[URL=http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=5a629c-1434634001.jpg][IMG]http://www.bilder-upload.eu/thumb/5a629c-1434634001.jpg[/IMG][/URL][/quote][/center][/quote]