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03.03.2015 18:45:34
[Info] Bürgerbroschüre: Umstrukturierung Mirhavens (#89612)
Lisk
Auf verschiedensten Wegen werden offizielle Informationen über die Neuorganisation und Umstrukturierung Mirhavens verbreitet, so dass sich ein jeder Bürger und Nichtbürger über neue Regelungen und bevorstehende Termine informiert fühlen darf.

Eine Schriftensammlung fasst folgende Themen zusammen:
[ul]
[li][url=http://www.amdir.de/index.php?option=com_kunena&func=view&catid=15&id=89612&Itemid=128#89613]Bürgerschaft Mirhavens[/url][/li]
[li][url=http://www.amdir.de/index.php?option=com_kunena&func=view&catid=15&id=89612&Itemid=128#89614]Der Stadtrat[/url][/li]
[li][url=http://www.amdir.de/index.php?option=com_kunena&func=view&catid=15&id=89612&Itemid=128#89615]Fraktionen[/url][/li]
[li][url=http://www.amdir.de/index.php?option=com_kunena&func=view&catid=15&id=89612&Itemid=128#89616]Ablauf der anstehenden Ratswahl[/url][/li]
[li][url=http://www.amdir.de/index.php?option=com_kunena&func=view&catid=15&id=89612&Itemid=128#89617]Rechtsprechung[/url][/li]
[li][url=http://www.amdir.de/index.php?option=com_kunena&func=view&catid=15&id=89612&limit=6&limitstart=6&Itemid=128#89618]Erste Gesetzesänderungen[/url][/li]
[li][url=http://www.amdir.de/index.php?option=com_kunena&func=view&catid=15&id=89612&limit=6&limitstart=6&Itemid=128#89690]Ergänzende Informationen zu den Fraktionen[/url][/li]
[/ul]
03.03.2015 18:49:09
Bürgerschaft Mirhavens (#89613)
Lisk
[b]Bürgerschaft Mirhavens[/b]

Jeder, der Mirhaven als seinen Lebensmittelpunkt und Wohnort erwählt hat, und sich länger als einen Mond in der Stadt aufgehalten hat, hat das Recht Bürgerschaft zu beantragen.
Er geht damit Verpflichtungen ein:
[ul]
[li] Er muss einen Zehnt seiner Einnahmen an die Stadt abgeben.[/li]
[li] In Zeiten der Not ist ein Beitrag zum Stadterhalt Pflicht.[/li]
[/ul]Doch genießt auch besondere Privilegien:
[ul]
[li] Er kann Anklage stellen.[/li]
[li] Er kann bei Gerichtsprozessen als Schöffe gewählt werden.[/li]
[li] Er kann in Fraktionen besondere Aufgaben für die Stadt übernehmen.[/li]
[li] Er kann Wohnraum in Mirhaven erstehen, mieten oder pachten. [/li]
[/ul]Diese Bürgerschaft kann auch wieder verloren werden, sofern sich der Lebensmittelpunkt verschiebt oder der Bürger aus der Stadt zieht. Auch als Strafmaßnahme kann die Bürgerschaft durch das Richteramt oder die Fürstin selbst entzogen werden.

Ein Antrag zur Bürgerschaft wird künftig nicht länger beim Fürsten gestellt, sondern dem Rathaus vorgetragen. Verwaltungsangestellte prüfen auf Einhaltung der Fristen und Voraussetzungen und tragen den Namen ins Bürgerregister ein.

[url=http://www.amdir.de/index.php?option=com_kunena&func=view&catid=15&id=89620&Itemid=128]-Weg zum Postfach-[/url]
03.03.2015 18:53:28
Der Stadtrat (#89614)
Lisk
[b]Der Stadtrat[/b]

Der Stadtrat stellt gewissermaßen der Vermittler zwischen Bürger und Fürstin dar. Jedes Begehr für das einst die Fürstin angeschrieben wurde, hat künftig über den Stadtrat zu erfolgen.

Aus je drei Fraktionen pro Stadtteil (Nord, Mitte, Süd) wird ein Ratskandidat gestellt. Die Fürstin bestimmt pro Stadtteil einen dieser Kandidaten zum Rat. Sollte ein Rat seine Pflicht über einen absehbaren Zeitraum hinaus nicht mehr ausüben oder ausüben können, wird nur für den betroffenen Stadtteil eine neue Kandidatur einberufen.

In Alltagsaufgaben vertreten sich die Stadträte gegenseitig (auch stadtteilübergreifend).
Bei einer Ratssitzung hingegen hat mindestens eine Vertretung pro Stadtteil anwesend zu sein. In einem solchen Fall springt einer der Kandidaten des betroffenen Stadtteils ein. (Wird vom verhinderten Rat benannt oder durch die Ratsrunde berufen.) Zusätzliche Teilnehmer aus den Fraktionen können im Bedarfsfall jederzeit berufen werden (zB. ein Vertreter des Arkanen Ordens, so ein Thema magische Beratung benötigt).

Die Aufgaben des Rates sind:
[ul]
[li]Ansprechpartner für das Volk in stadtorganisatorischen Belangen[/li]
[li]Kann von der Silberwache für außergerichtliche Schlichtung hinzugezogen werden[/li]
[li]Prüfung und Beratung über innenpolitische Bedürfnisse und außenpolitische Geschehen[/li]
[li]Beschluss über stadtinterne Regulierung oder Strukturierung und außenpolitische Reaktionen.[/li]
[li]Bericht der Beschlüsse an die Fürstin.[/li]
[li]Einholen des Einverständnisses der Fürstin bei kritischen Themen oder gravierenden Änderungen. [/li][/ul]
03.03.2015 19:00:10
Fraktionen (#89615)
Lisk
[b]Fraktionen[/b]

Bislang war den verschiedenen Organisationen der Stadt eine eher untergeordnete Bedeutung zugekommen, so dass die Existenz einiger von ihnen bis heute nur Wenigen bekannt war. Mit dem neuen Stadtrecht wurden neun dieser Organisationen (drei pro Stadtteil) mit der Aufgabe betraut sich unter der Bezeichnung "Fraktionen" neu zu organisieren, Aufgaben zugunsten der städtischen Ordnung zu übernehmen und jeweils einen Stadtratkandidaten zur Wahl zu stellen.
Es folgt eine Vorstellung der einzelnen Fraktionen und deren Aufgabengebiete.

[b]Mirhaven-Süd:[/b][ul]
[li][u]Händlervereinigung:[/u] Marktplatz und Handel[/li]
[li][u]Handwerkskammer:[/u] Handwerk und Güterqualität[/li]
[li][u]Der Arkane Orden (Magierakademie):[/u] Arkanes, Wissen und Forschung[/li]
[/ul][b]Mirhaven-Mitte:[/b][ul]
[li][u]Silberwächter:[/u] Stadtwache und Militär[/li]
[li][u]Rathaus:[/u] Stadtverwaltung und Organisation allgemein[/li]
[li][u]Halle der Sieben (Tempel):[/u] Klerus, Beistand und Fürsorge[/li]
[/ul][b]Mirhaven-Nord:[/b][ul]
[li][u]Die "Hafner":[/u] Schiffahrt und Werften[/li]
[li][u]Kurgewerbe:[/u] Erquickung von Leib und Seele (Kunst, Kultur, Bäder, Horizontalgewerbe,...)[/li]
[li][u]Gilde der Tagelöhner:[/u] Tagelöhner und Söldner[/li]
[/ul]
[b]Mitgliedschaft bei einer Fraktion[/b]

Grundsätzlich hat jeder Bürger das Recht sich einer Fraktion anzuschließen. Sollte für einen Bürger aufgrund seiner Berufung mehrere Fraktionen in Frage kommen, so muss er sich für die Frakion entscheiden, in der er seinen Schwerpunkt sieht. Ehrenamtliches Arbeiten und unterstützen von anderen Fraktionen ist möglich, doch sollten diese Leistungen keine Alltagsverpflichtungen beinhalten.

Die Aufnahme in eine Fraktion geschieht durch die Fraktion selbst. Das organisatorische Verfahren darum bleibt der Fraktion überlassen.

Um die Fraktionen in der Phase der Neustrukturierung zu unterstützen, hat sich die Stadtverwaltung bereit erklärt Anmeldungen für die Fraktionen zu sammeln.

[url=http://www.amdir.de/index.php?option=com_kunena&func=view&catid=15&id=89620&Itemid=128]-Weg zum Postfach-[/url]
03.03.2015 19:07:34
Ablauf der Ratswahl (#89616)
Lisk
[b]Ablauf der Ratswahl[/b]

Über einen Zeitraum von einem Mond werden Anmeldungen für die Fraktionen gesammelt und den Fraktionen gegenüber veröffentlicht.

Die Fraktionen müssen ihre Treffen für ihre organisatorischen Besprechungen selbständig organisieren.
Das erste Treffen darf frühstens einen Zehntag nach Beginn der Meldefrist stattfinden.
Der Ratskandidat darf frühestens drei Zehntage nach Beginn der Meldefrist bestimmt werden.

Eine Meldung des Ratskandidaten sollte bis zum Ablauf des Mondes vorliegen.

Die Fürstin ernennt binnen eines Zehntages aus diesen Kandidaten die drei Stadträte.

Die Fraktionen lösen sich nach der Wahl nicht auf, sondern bleiben bestehen und erfüllen ihre Aufgaben.

[spoiler]((Termine:
Fraktionsmeldungen können angemeldet werden sobald der Thread dazu existiert: Link.
Treffen können ab dem 10.03. stattfinden.
Ratskandidatsmeldungen frühestens zum 24.03.
"Einsendeschluss" ist der 30.03.
Verkündung erfolgt dann vorr. nach Ostern)[/spoiler]
03.03.2015 19:08:14
Rechtsprechung (#89617)
Lisk
[b]Rechtsprechung[/b]

Eine Anzeige erfolgt künftig über die Stadtwache.
Die Stadtwache hat die Verpflichtung die Klage auf Rechtmäßigkeit zu prüfen.
Bei Geringfügigkeit kann sie selbst tätig werden gemäß Strafkatalog.
In Streitfällen kann sie einen außergerichtlichen Schlichtungsversuch unternehmen. Dabei kann sie Unterstützung des Stadtrats anfordern.
Sollte die Anzeige gültig, die Schlichtung fehlschlagen und Geringfügigkeit nicht gegeben sein, reicht die Stadtwache die Anzeige als Anklage beim Richteramt ein.
Dieser entscheidet über das weitere Vorgehen.

Eine Anklage darf nur durch einen Bürger Mirhavens, der Ratsversammlung oder der Fürstin selbst erfolgen.
Sie muss gültige Anklagepunkte beinhalten. Vorwürfe, die auf keiner Rechtsgrundlage beruhen sind als gegenstandslos zu betrachten.
Gegenklagen sind nicht möglich. Sie werden einem laufenden Anklageverfahren entweder zugeführt und dabei berücksichtigt, oder bei einem abgeschlossenen Verfahren als gegenstandslos betrachtet. Ausnahmefälle dieser Regel müssen von der Ratsversammlung oder der Fürstin selbst abgenickt werden.

Ungültige oder gegenstandslose Anzeigen oder Klagen können durch Silberwächter oder Richteramt mit einer Bearbeitungsgebühr belangt werden.

[url=http://www.amdir.de/index.php?option=com_kunena&func=view&catid=15&id=88146&Itemid=128]-Weg zur Stadtwache-[/url]
03.03.2015 19:14:23
Erste Gesetzesänderungen (#89618)
Lisk
[b]Erste Gesetzesänderungen[/b]

Folgende Gesetzesabschnitte wurden neu formuliert oder hinzugefügt:

1. Den Anweisungen der Silberwachen ist widerstandslos Folge zu leisten. Mit Stadtbediensteten ist zu kooperieren, anderenfalls kann die Silberwache eingeschaltet werden.

8. Betrug, unlauterer Wettbewerb und Scharlatanerie werden bestraft.
05.03.2015 09:56:15
Ergänzende Informationen zu den Fraktionen (#89690)
Lisk
[b]Ergänzende Informationen zu den Fraktionen[/b]

Nur der Stadtrat wurde aufgelöst. Bestehende Institutionen, die als Fraktionen berufen wurden, bleiben bestehen wie sie sind. Ihr bisheriges Tätigkeitsgebiet innerhalb der Stadt wurde als Arbeitsauftrag formuliert und festgehalten.

Wie bereits oben erwähnt ist Selbstverwaltung nicht nur erwünscht, sondern sogar gefordert. Daher bleibt es der Institution überlassen in welchem Ausmaß die einzelnen Mitglieder der Institution bei der Erfüllung der Arbeitsaufträge mit einbezogen werden. Bürgerpflicht besteht auch nur insoweit, als dass es für stadtinternes Engagement im politischen Bereich gefordert wird, im öffentlichkeitswirksamen Bereich bevorzugt wird.
(Ausnahmen hierbei stellen Silberwache und Stadtverwaltung dar. Hier ist Bürgerschaft pflicht und von jedem Mitglied Engagement für die Stadt gefordert.)

Interessenten, die sich in diesen Fraktionen bzw. Institutionen engagieren wollen, müssen den dortigen Anforderungen genügen und aufgenommen werden. Es ist keine Aufnahme über eine Meldung bei der Stadtverwaltung in die bestehende Institution möglich. Die Meldung wird lediglich weitergereicht.
Eine Meldung der Mitglieder einer bestehenden Institution kann auch gesammelt über die Institution erfolgen.

[spoiler]((Denkt an Gilden oder Gewerkschaften: Zig Mitglieder, die eigentlich nur da sind, weil sie in dem Bereich tätig sind.. zB. Wanderpriester im Tempel, Hure im Kurgewerbe, etc. Die können sich als Mitglied in den Fraktionen melden, haben damit aber erstmal keine politische Verpflichtung außer eben ihr normales Tagesgeschäft. Aber sie hätten theoretisch die Möglichkeit dazu sich zu engagieren. Entweder nur bei fraktionsinternen Besprechungen, um den Vertreter zu beraten oder indem er einige Aufgaben übernimmt oder koordiniert, als Ansprechpartner oder/und Koordinator fungiert oder sich als Ratskandidat zur Wahl stellt. Letzterer spricht für die Fraktion und vertritt sie politisch, sorgt für Vermittlung zwischen Stadt bzw. Rat und Fraktion/Institution.

Die schwammigen Formulierungen sind dem Umstand geschuldet, dass jede Fraktion/Instution aktuell nunmal andere Ausgangsbedigungen hat. Manche gibt es noch garnicht, weswegen wir einfach eine Übersicht haben wollen, inwiefern SC dort bereits aktiv spielen - die können natürlich komplett neu aufgebaut werden. Manche gibt es und können auch von Nichtbürgern genutzt werden wie Tempel oder Akademit. Manche gibt es, aber verlangen recht enge Zusammenarbeit mit der Stadt wie Silberwache und Verwaltung. Ihr dürft davon ausgehen, dass sich im Einzelfall nichts groß ändern wird.[/spoiler]
23.03.2015 16:09:30
Aw: Ergänzende Informationen zu den Fraktionen (#90327)
Lisk
[i]Noch einmal wurde ein großer Schwung dieser Broschüre in Umlauf gebracht. Zudem wurde per Aushang und Rufer verkündet:[/i]

[center]"Höret!
Ab dem heutigen Tage können die Fraktionen ihre Ratskandidaten gegenüber der Stadtverwaltung benennen.
Neben dem Namen wird eine knapp gehaltene Vorstellung über die Qualifikation des Kandidaten erwünscht. Diese kann entweder selbst verfasst sein oder im Zuge eines persönlichen Gesprächs mit der Stadtverwaltung von dieser angefertigt werden.

Die Verwaltung des Rathauses erhält die Aufgabe die Kandidaten samt Vorstellung selbiger zu sammeln und mitsamt der eigenen Kandidatennennung an die Fürstin weiterzureichen.

Im Namen der Fürstin und der Stadt Mirhaven"[/center]