22.02.2008 11:29:49 | Gesetzestafeln zu Hohenbrunn (#7054) |
Meria | [color=#FF0000]1. Den Anweisungen der Dorfwachen und der Dorfbediensteten ist widerspruchslos und widerstandslos Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen werden an Ort und Stelle im Ermessen der Wache geahndet. 2. Das Mitführen von Tieren oder magischen Begleitern innerhalb des Dorfes ist grundsätzlich erlaubt. Jedoch trägt jeder Besitzer, Freund oder Beschwörer seines Begleiters die volle Verantwortung für das Verhalten seines Tieres/ Begleiters. Des Weiteren müssen potenziell gefährliche Begleiter wie z. B. Wölfe, Bären, Panther usw angeleint werden. 3. Das offene Tragen von Waffen ist innerhalb des Dorfes strengstens untersagt. Auch hier erfolgt nur ein einmaliger Hinweis, sollte dem nicht Folge geleistet werden, so wird dies als aggressiver Akt gewertet. Die Straftat wird mit 2 Tagen Kerker und dem Einbehalten der Waffe geahndet. 4. Das Entwenden, Beschädigen oder Zerstören von öffentlichen, sowie privaten Eigentum wird mit Strafen von einer Woche Kerker bis hin zum Verlust einer Hand bestraft. 5. Angriffe jeglicher Art, auf Bürger, Besucher oder auch Durchreisende werden als aggressive Handlung gegen das Dorf selbst gewertet und mit der Verbannung aus dem Selbigem bestraft. Je nach Schwere der zugeführten Verletzung, wobei psychische wie physische Verletzungen gleich behandelt werden, hat der Verurteilte mit mehreren Wochen Kerker bis hin zum Erhängen am Galgen bzw Verbrennen auf dem Scheiterhaufen zu rechnen. 6. Der Sklavenhandel ist in Hohenbrunn verboten. Das mitführen von Sklaven ins Dorf ist erlaubt, allerdings trägt der Besitzer die Verantwortung für das Verhalten seines Sklaven. Es ist nicht gestattet geknebelte und/oder gefesselte Sklaven nach Hohenbrunn zu bringen. Hohenbrunn erkennt Sklaven nicht als Eigentum, sondern als eigenständige Begleiter an, diese müssen ebenso behandelt werden. Jedwede Gewaltanwendung während des Aufenthaltes in Hohenbrunn wird, wie in Punkt 5 beschrieben, bestraft. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Des Weiteren hat die Bürgermeisterin das Recht die Gesetze Hohenbrunns jederzeit zu ändern und zu erweitern. Leokardia Glockenturm, Bürgermeisterin zu Hohenbrunn[/color] |