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16.06.2013 15:59:49
Nachricht für Corlian Ulthwe (#70429)
Amari
Ein ganzer Stapel Papier wird mit einer Nachricht für Corlian auf Burg Winterrache abgegeben. Die Nachricht ist mit dem Zeichen eines Schachläufers mit Langschwert versiegelt. Bricht man das Siegel, kann man folgenden Text in einer alles andere als schönen, aber durchaus bemühten Handschrift erkennen.

[quote][i]Die guten Götter zum Gruße, Sir Ulthwe.

Wie gewünscht habe ich einen Pagen sich in der Bibliothek umsehen lassen und war doch erstaunt, dass wir wirklich einen Großteil der Gesetzestexte dort hatten. Lediglich zu den Nebellanden konnte er nichts finden. Daher befürchte ich, dass Ihr diesbezüglich selbst ein wenig Nachforschungen anstellen müsst.

Eine Abschrift der anderen Gesetzestexte habe ich Euch mit dieser Nachricht überbringen lassen. Dabei werdet ihr folgende Gesetztestexte finden:

- Mirhaven
- Telodur
- Hohenbrunn
- Elboria
- Valvec

Ich hoffe, dies hilft Euch weiter.

Es verbleibt hochachtungsvoll
Isabelle Dumonde,
Waffenmeisterin von Burg Winterrache[/i][/quote]

Bei dem Stapfel an weiteren Pergamenten findet er folgende Texte:

[spoiler][b][u]Mirhaven:[/u][/b]

Zur Gewährleistung eines friedlichen Miteinanders und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung gelten in Mirhaven folgende Gesetze:

1. Den Anweisungen der Stadtwachen und der Stadtbediensteten ist widerspruchslos und widerstandslos Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen werden an Ort und Stelle im Ermessen der Wache geahndet.

2. Das Mitführen von Tieren oder magischen Begleitern innerhalb der Stadtmauern ist untersagt. Sollten Diese nach einmaligem Auffordern nicht aus der Stadt entfernt werden, werden sie ohne nochmaligen Hinweis zu Tode gebracht und ihre Kadaver verbrannt.

3. Das offene Tragen von Waffen ist innerhalb der Stadtmauern untersagt. Auch hier erfolgt nur ein einmaliger Hinweis, sollte dem nicht Folge geleistet werden, so wird dies als aggressiver Akt gewertet und entsprechend bestraft.

4. Das Entwenden, Beschädigen oder Zerstören von öffentlichen sowie privaten Eigentum wird mit hohen Strafen geahndet, je nach Ausmaß des Vergehens.

5. Angriffe jeglicher Art, auf Bürger, Besucher oder auch Durchreisende werden als aggressive Handlung gegen die Stadt selbst gewertet und mit der Verbannung aus der Stadt bis hin zum Galgen bestraft, sollte jemand bei dem Angriff zu Tode kommen.

6. Jegliche Anwendung von Zaubern innerhalb der Stadtmauern ist verboten und wird von den Wachen mit der Zahlung eines Bußgeldes geahndet. Für die Durchsetzung des Verbotes wurden die Wachposten zusätzlich Kampfmagier beigestellt, die dies überwachen.

7. Ein Jeder der die Tore der Stadt passieren will hat dies mit unverhülltem Gesicht zu tun. Auch werden Personen die vermummt in der Stadt angetroffen werden einer sofortigen Kontrolle unterzogen.

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!

[b][u]Telodur: [/u][/b]

- Ein Zwerg spricht nicht falsch gegen einen anderen Zwerg!
- Ein Zwerg bestiehlt keinen anderen Zwerg, und wird nichts vor einem anderen Zwerg zurückhalten, was ihm gehört, weder durch Druck noch durch Betrug.
- Ein Zwerg verbirgt niemals eine Verletzung oder Krankheit vor seinen eigenen Klansangehörigen.
- Ein Zwerg handelt niemals gegen einen anderen Zwerg, von welchem Klan auch immer, durch Unterstützung oder durch die Hilfe von Nichtzwergen.
- Ein Zwerg verweigert niemals die Hilfe für einen Klansangehörigen, wenn das Leben oder die Gesundheit des Zwerges in Gefahr ist.

[b][u]Hohenbrunn:[/u][/b]

- Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Die Bürgermeisterin hat das Recht die Gesetze Hohenbrunns jederzeit zu ändern und zu erweitern.

1. Den Anweisungen der Dorfwachen und der Dorfbediensteten ist widerspruchslos und widerstandslos Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen werden an Ort und Stelle im Ermessen der Wache geahndet.

2. Das Mitführen von Tieren oder magischen Begleitern innerhalb des Dorfes ist grundsätzlich erlaubt. Jedoch trägt jeder Besitzer, Freund oder Beschwörer seines Begleiters die volle Verantwortung für das Verhalten seines Tieres/ Begleiters. Des Weiteren müssen potenziell gefährliche Begleiter wie z. B. Wölfe, Bären, Panther usw angeleint werden.

3. Das offene Tragen von Waffen ist innerhalb des Dorfes strengstens untersagt. Auch hier erfolgt nur ein einmaliger Hinweis, sollte dem nicht Folge geleistet werden, so wird dies als aggressiver Akt gewertet. Die Straftat wird mit 2 Tagen Kerker und dem Einbehalten der Waffe geahndet.

4. Das Entwenden, Beschädigen oder Zerstören von öffentlichen, sowie privaten Eigentum wird mit Strafen von einer Woche Kerker bis hin zum Verlust einer Hand bestraft.

5. Angriffe jeglicher Art, auf Bürger, Besucher oder auch Durchreisende werden als aggressive Handlung gegen das Dorf selbst gewertet und mit der Verbannung aus dem Selbigem bestraft. Je nach Schwere der zugeführten Verletzung, wobei psychische wie physische Verletzungen gleich behandelt werden, hat der Verurteilte mit mehreren Wochen Kerker bis hin zum Erhängen am Galgen bzw Verbrennen auf dem Scheiterhaufen zu rechnen.

6. Der Sklavenhandel ist in Hohenbrunn verboten. Das mitführen von Sklaven ins Dorf ist erlaubt, allerdings trägt der Besitzer die Verantwortung für das Verhalten seines Sklaven. Es ist nicht gestattet geknebelte und/oder gefesselte Sklaven nach Hohenbrunn zu bringen. Hohenbrunn erkennt Sklaven nicht als Eigentum, sondern als eigenständige Begleiter an, diese müssen ebenso behandelt werden. Jedwede Gewaltanwendung während des Aufenthaltes in Hohenbrunn wird, wie in Punkt 5 beschrieben, bestraft.

[b][u]Elboria:[/u][/b]

[u]Das Lied der Gesetze[/u]
[i]Langsam weicht Selûnes Licht dem dunklen Kleid der Nacht, und die hohen Bäume Elborias legen schützend ihre weiten Schatten über die Stadt. Vereinzelte Sonnenstrahlen brechen noch hier und dort durch das dichte Laub der Blätterschar, als die Stimmen einiger Barden des alten Volkes erklingen.

Die melodischen Klänge ihrer Stimmen erzählen von einem herrlichen Tag in Elboria, doch wird ihr Lied von disharmonischen Tönen begleitet. Die Melodie schwankt in leichter Trauer ab und berichtet von einem Angriff auf eine Elfe in der geliebten Stadt des schönen Volkes. Doch werden die Töne wieder heller, die Harmonie kehrt zurück und in dem wundervollen Zusammenspiel ihrer Stimmen beschreiben sie, wie der Angreifer aus der Stadt vertrieben wurde.

Die Stimmen werden leiser, die Töne langsamer und kurz bevor man erwartet, dass das Lied enden würde, mischen sich neue Klänge in die Melodie. Der Gesang hat sich gewandelt und erzählt nun in voller Herrlichkeit von der Anmut und Pracht der Seldarelle von Elboria, und wie an jenem Tag, als für Stunden der Zutritt der Stadt von den Vallendár verweigert wurde, die Seldarelle und eine Schar weiterer Elfen dem Mythal Elborias neue Stränge der Macht hinzufügten.

Der Gesang schwillt ein weiteres Mal an, der Wind frischt auf, um scheinbar die nächsten Strophen der Barden zu bekräftigen und mit der Melodie der nächsten Töne fühlt ihr die Gewissheit, dass dies mehr als nur ein Lied ist, dass dies den Wille und die Wahrheit des alten Volkes widerspiegelt. Und so singen die Stimmen, dass von nun ab jeder Kurzlebige, welcher einen Akt der Aggression auslöst, von der Magie des Mythals festgehalten und von den Vallendár auf Lebzeiten der Stadt verwiesen wird. Melodie und Klang des Gesangs bleiben erhalten und nur allzu deutlich schwingt der nötige Ernst in ihren Worten mit. Es überkommt Euch beinahe eine Gänsehaut, als ihr dieser eindringlichen Melodie weiter lauscht. Und so wird der Zuhörer aufgefordert, dem alten Volk den nötigen Respekt zu erweisen, indem er seine Waffen vor der Stadt ablegt und seinen Körper und seine Kleidung reinigt, bevor er den von den Seldarine gesegneten Grund betritt. Diesen Respekt wird von dem Besucher Elborias ebenso in Wort und Tat gegenüber jeder Schwester und jedem Brüder der Tel'Quessir erwartet. Für den Unwissenden erwähnen die Stimmen zufügend, dass dazu ebenso das Unterlassen der Ausübung jeder Art der Magie gehört und eine Missachtung ebenfalls zur Bestrafung durch den Mythal führt. Des Weiteren ist das Betreten der heiligen Bauten wie dem Tempel, oder dem Rat der Elfen nur nach vorheriger Zustimmung des schönen Volkes erlaubt. Genauso verhält es sich mit der Bibliothek. Die Melodie wird wieder von etwas heiteren Tönen durchsetzt, wobei jedoch die ernsten Klänge nicht weichen wollen. Und wieder lauscht ihr dem Gesang der Barden. Jedem Durchreisenden sei versichert das die Vallendár allen Schaden von ihm abwenden soweit der Gast seinen Pflichten als solcher gebührend nachkommt.

Und mit dieser Botschaft endet das Lied der Barden. Der Wind trägt noch für einen kurzen Moment die letzten Silben in die verborgenen Ausläufer der Stadt und dann ebbt er so plötzlich ab, wie er aufgekommen ist, und untermalt damit die Endgültigkeit dieses Beschlusses.[/i]

[u]Verbote:[/u]
Bei Missachtung der Verbote ist mit einer Verbannung aus der Stadt zu rechnen, bishin zu Inhaftierung. Die Verbannung kann nur von der Seldarelle und dem Rat unbegründet aufgehoben werden. Desweiteren mag ein Hinwegsetzen über die Verbote je nach Schwere der Folgen noch anderweitig bestraft werden.

1. Das Tragen von Waffen: Das tragen von Waffen jeglicher Art ist nur den hin en’Elboria und den sha en’Elboria gestattet. Allen anderen müssen ihre Waffen beim betreten der Stadt an die Vallendar übergeben.

2. Wirken von Magie: Das Wirken von arkanen und göttlichen Zaubern ist von den ettelen en’Elboria zu unterlassen, ebenso haben sie alle Zauber zu beenden, wenn sie die Stadt betreten, unbeachtet dessen ob es sich um Schutzzauber handelt.

3. Streitigkeiten: Angriffe, sowohl physische als auchverbaler Art sind gegenüber all jenen zu unterlassen welche sich in Elboria aufhalten. Dazu gehören ebenfalls Tiergefährte oder Vertraute, aber auch sich friedlich verhaltende Lebewesen in Elboria.

4. Die verbotenen Gebäude: Die Hallen des Rates, Bibliothek, sowie der Tempel sind für ettelen en’Elboria nicht zu betreten. Einzig wenn ein Kessir, der ein hin en’Elboria ist für den ettelen en’Elboria bürgt, kann jener diese Gebäude betreten. Allerdings nur in Begleitung des hin en’Elboria.

[u]Gebote:[/u]

Den Kessir soll der Respekt zu Teil werden, den sie als Gastgeber verdienen. Die Missachtung der Gebote wird durch Stadtverweis geahndet.

1. Erscheinungsbild und Auftreten: Die nötige Etikette sollte eingehalten werden, was ein umgängliches Auftreten in Elboria beinhaltet, ebenso wie saubere Gewandung, als auch ein gepflegtes Äußeres.

2. Die elfische Sprache: Das Erlernen der elfischen Sprache ist nur dann umumgänglich wenn der Aufenthalt länger dauern wird, so zum Beispiel, wenn man sich in Sain Amdir einquartieren möchte. Bei einem Aufenthalt von ein paar Tagen oder einer Übernachtung ist dies nicht erforderlich.

3. Anweisungen von Kessir: Den Anweisungen der Vallendar, der Adligen Elborias, Priester, sowie den zur Wache eingeteilten Kessir ist ohne Widerrede zu gehorchen.

[b][u]Valvec:[/u][/b]

1. Es dürfen in den Grenzen der Stadt keine sakralen Gegenstände guter Gottheiten offen zur Schau getragen werden.

2. Mord ist verboten, sofern jemand dagegen Anklage erheben kann oder will. Für den Fall eines Mordes muss der Kläger es dem Angeklagten nachweisen.

3. Verfahren, die zu keinem Ziel führen, unnütz sind oder zurückgezogen werden, werden dem Kläger zur Last gelegt und müssen von selbigen mit einer finanziellen Entschädigung getilgt werden.

4. Jedwedem Besucher und Bewohner der Stadt ist es erlaubt seinen Glauben frei auszuleben. Jedoch ist das Gebet an gute Gottheiten in der Öffentlichkeit strengstens untersagt und wird von der Stadt geahndet.

5. Diebstahl ist, sofern er unbemerkt bleibt und nicht angezeigt werden kann, erlaubt. Prostitution ist keine Straftat.

6. Das Handeln mit illegalen Waren ist erlaubt. Sklavenhandel ebenso.

7. Bei allen Geschäften, die nicht in anderen Städten auf Grund deren Rechtslage oder ähnlichen Gründen getätigt werden können, verlangt der Stadthalter einen bescheidenen Tribut des Händlers.

8. Es ist streng verboten Personen anzugreifen, die im Dienste des Stadthalters stehen.

9. Das blanke führen von Waffen unterliegt alleine der schwarzen Garde, diese erklärt sich dazu bereit alle Bewohner und Besucher der Stadt vor Schaden zu bewahren sofern es in ihrer Macht steht.

10. Das wirken von arkaner und klerikaler Magie ist strengstens untersagt sollte Sie dazu verwendet werden anderen Personen körperlichen sowie seelischen Schaden zuzufügen. Dies schließt auch den Einsatz von Fähigkeiten wie die Beherrschung des Höllenfeuers und ähnliches ein!

11. Die Gesetzmäßigkeiten anderer Städte oder Siedlungen haben keinerlei Auswirkung auf das Leben in den Grenzen der Stadt, jedwede Lösegelde, Vogelfreiheit oder andere Tribute oder Belohnungen sowie die Ahndung selbst sind hier aufgehoben.

12. Die Stadt befindet sich derzeit mit den anderen Vertretern der Städte Amdirs in einem Waffenstillstandsabkommen. Sollte zu massives Aufsehen auf einige Personen gelenkt werden, behält sich der Stadthalter das Recht vor § 11 nach eigenem Ermessen außer Kraft zu setzen.

13. Beschwörung mächtiger Magie wie zum Beispiel Portal-Öffnungen in andere Ebene oder das Anrufen einer Gottheit müssen erst beim Stadthalter beantragt werden.

14. Im Falle eines offenen Krieges werden alle Bewohner der Insel zum militärischen Dienste einberufen. Deserteure werden ohne Vorwarnung für vogelfrei erklärt und müssen mit den Konsequenzen bis hin zur Todesstrafe rechnen.

15. Zwerge und Oberflächenelfen müssen für das Betreten der Stadt eine Sondergenehmigung beantragen. Aufgegriffene jener Rassen ohne Erlaubnis, werden festgesetzt und angeklagt.

16. Es werden nur dann strafrechtliche Handlungen verfolgt, wenn ein Individuum, das mit Intelligenz beseelt ist, zur Verfügung steht bzw. am Leben ist, das Anklage erheben kann. Die Staatsgewalt der Insel hat kein Interesse daran Handlungen zu ahnden, die nicht dem direkten Dekret des Stadtverwalters zuwider laufen.[/spoiler]
04.09.2013 13:01:22
Aw: Nachricht für Corlian Ulthwe (#72205)
Amari
Isabelle gibt dem Boten recht bald eine Nachricht als [url=http://www.amdir.de/index.php?option=com_kunena&func=view&catid=15&id=65996&limit=6&limitstart=6&Itemid=128#72201]Antwort auf sein Schreiben[/url] mit. Sie ist versiegelt mit Isabelles Zeichen - einem Schachläufer mit Langschwert.

[quote][i]Die guten Götter zum Gruße, Sir Ulthwe.

Zwar teile ich nicht Eure Meinung, dass das Chaos uns überrumpelt hat, sondern vielmehr ein nahezu perfekt inszenierter Hinterhalt, der auf Spitzel in den eigenen Reihen oder hervorragende Spionagearbeit hinweist. Ich habe bereits in dieser Richtung Maßnahmen ergriffen, um dem entgegen zu wirken.

Gegen einen solch vorbereiteten Hinterhalt haben wir uns gut gewehrt und gut reagiert. Unter den gegebenen Umständen, die wahrlich schwierig waren, hat jeder sein Bestes gegeben und wir sind mit einem blauen Auge davon gekommen. Sicherlich ist der Gefangene entflohen, doch konnten weitere Schäden verhindert werden. Dies ist ein verhältnismäßig gutes Ergebnis für die Ausgangssituation, die wir hatten.

Wir haben in taktisch deutlich unterlegener Position nur eine Aufgabe nicht erfüllen können, aus der kein direkter Schaden entstanden ist - was aber wieder nur ein zeitweiser Rückschlag ist. Der Gefangene wird jederzeit wieder gefasst werden können und wird es auch. Die Stadtwache ist bereits instruiert und auch Herr Rugar entsprechend benachrichtigt worden.

Dass wir alle lebend herausgekommen sind, empfinde ich eher als Erfolg denn als Niederlage - ungeachtet der Flucht des Gefangenen. Denn wie mir nach längerem Überlegen erscheint, könnte sehr viel mehr hinter diesem Hinterhalt stecken. Betrachtet man es so, haben wir vielleicht unsere Aufgabe der Überführung nicht erfüllen können, aber auch unseren Widersachern einen Strich durch die Rechnung machen können - trotz der taktischen Unterlegenheit. Das sollte man nicht schmälern.

Eine Übung schadet aber natürlich nicht und ich begrüße eine solche - eine gute Idee. Da dies aber in die militärischen Belange der Winterrache Einfluss nimmt, erwarte ich als Waffenmeisterin der Winterrache eine entsprechende Mitsprache und Aufsicht bei der Übung. Für eine entsprechende Absprache im Vorfeld stehe ich natürlich zur Verfügung. Nennt mir nur Zeit und Ort und ich werde sehen, dass ich es einrichten kann.

Hochachtungsvoll,
Isabelle Dumonde[/i][/quote]
06.09.2013 18:44:12
Aw: Nachricht für Corlian Ulthwe (#72330)
Inlul Veldrin
Ein mit fürstlichem Siegel versehenes Schreiben erreicht Corlian.

[quote]Werter Sir Ulthwe,

nach genauen Abwägungen zu Eurem Vorhaben der Erneuerung der Bündnisse der freien Völker Amdirs, möchte ich euch bitten noch ein wenig Geduld zu wahren.

So mir bekannt geworden ist, stehen einige der Ratskandidaten ebenso für die Verbesserung diplomatischer Beziehungen ein. Daher würde ich vor dem Schritt einen Diplomaten zu benennen zuerst den neu zu wählenden Rat einberufen um einen gemeinsamen Weg zu finden, wie dies angegangen werden soll. Sicher wird Euer Name und Einsatzbereitschaft Erwähnung finden.

Ihr erhaltet weitere Nachricht, sobald eine Entscheidung getroffen wurde.

gez. Fürst M. Thensen[/quote]