05.11.2011 15:03:42 | Erlasse des Dornars (#53073) |
Arcian27 | [quote] [b][u]Erlass zur 1. Klan-Reform der Binge zu Telodûr[/u] [/b] [b]Der Dornar und der Ältestenrat geben bekannt:[/b] [u]1. Ränge und Ämter[/u] Der Morndinkin des Klans Finstertrotz, Fergil Eisenbart wird hiermit zum Morndintelor (Oberster Handwerksmeister) von Telodûr ernannt. Der Morndinkin des Klans Drachenkämme, Talgur Flüsterstein, wird hiermit zum Morndinilithxoth (Oberster Handelsmeister) von Telodûr ernannt. Der Morndinkin des Klans Drachenhammer, Borandur Schildspalter, wird wegen seiner Brautwahl seines Amtes enthoben. Der Morndinkuldar von Telodûr, Kylda Remses, wird hiermit zum Morndinkin des Klans Drachenhammer ernannt. [u]2. Handwerk und Handel[/u] Der Klan Finstertrotz übernimmt hiermit als Haupthandwerk das Schmieden und das Bauhandwerk. Der Klan Drachenkämme übernimmt hiermit als Haupthandwerk das Runenhandwerk und den Handel. Der Klan Drachenhammer übernimmt hiermit als Haupthandwerk den Bergbau und die Erzgewinnung. Jeder Dwar darf nichtsdestotrotz jedes Handwerk dem er zugeneigt ist ausführen, untersteht aber in wichtigen Angelegenheiten in diesem Gewerk dem jeweiligen Morndindwar. [quote]3. Militär[/quote] Absofort übernimmt der Klan Finstertrotz die Wacht über die Binge und deren Festungsanlagen. Absofort übernimmt der Klan Drachenkämme die Leibwacht des Dornars und sonstiges. Absofort übernimmt der Klan Drachenhammer die Wacht über das Tal und die Stollen. [u]4. Klerus[/u] Der Morndinhorm zu Telodûr, Bofim Weltenträger, gibt bekannt: Alle Horms aller Klane gehören aus sich heraus sowohl dem jeweiligen Klan wie auch dem Klerus an. Jeder Klan stellt jeweils zu einem Drittel die Baraktofaern (Tempelverteidiger). Diese unterstehen alleine dem Morndinhorm, dem Morndinkuldar und natürlich dem Dornar. Die Horm sind ihnen gegenüber weisungsbefugt. [u]5. Weisung an das Volk[/u] Alle Dwar kehren zu ihrem jeweiligen Klan zurück und übernehmen dort Ihre neue militärische Aufgabe nach den neuen Festsetzungen soweit sie nicht schon dort Dienst tun. Die Handwerker und Händler haben sich den jeweiligen neuen Morndindwar zu beugen und deren Weisungen zu folgen. [u]6. Klanlose Dwar[/u] Wenn ein Dwar auf diese Insel gelangt und Telodûr betritt, so gilt er als Gast, soweit er kein Ausgestoßener ist. Gäste können keine Ämter und Handwerke ausüben, und dürfen Handel nur zum persönlichen Gebrauch führen. Jedoch können sie bei einem Handwerksmeister um aufnahme in eine Lehre bitten. Für die Zeit der Lehre gehören sie dem Klan des Meisters an. Ist es der Wunsch des Dwar und erweist er sich als würdig, kann er vom jeweiligen Evedotar (Klanvater) oder in Abwesenheit vom Ältestenrat in einen der Klane augenommen werden. (Spielern steht nur der Klan Drachenhammer offen) Wurde ein Dwar aus einem Klan ausgestoßen, darf kein anderer Klan ihn aufnehmen. Der Dwar ist zu rasieren und wird von der Wache über die Grenze des Dwarreiches geführt. Sollte er wiederkehren bevor sein Bart mindestens zwei handbreit lang ist, sei er des Todes. Ist sein Bart lang genug kann der Ältestenrat über eine Wiederaufnahme in einen der Klane entscheiden. [b][i]gez. der Dornar, Rurik Goldhammer [/i][/b][/quote] |
05.11.2011 15:06:12 | Noterlass (#53074) |
Arcian27 | [quote][b]Der Dornar gibt bekannt:[/b] [b]Not-Erlass:[/b] [i]a.)Aufgrund der verdorbenen Kornvorräte und der dadurch ausgelösten Seuche im Dorf, ist das Verzehren von Brot sowie anderen Getreidewaren verboten ebenso sind diese zu sammeln und zu verbrennen. Auf Zuwiderhandlung stehen 10 Peitschenhiebe. b.) Alle restlichen Nahrungsmittel werden im Donnerkiesel gesammelt und rationiert. Jedem Dwar stehen pro Tag folgende Nahrungsmittel zu: -Zwei Humpen Auraun -Ein halbes Pfund Wildbraten -4 Äpfel -Ein halbes Pfund Beeren -Ein halbes Pfund Pilze Das Stehlen sowie Hehlerei und persönliche Hortung von Nahrungsmitteln werden mit Rasieren des Grims und Verbannung bestraft. Ebenso steht das Nichtabliefern von gesammelter und/oder erworbener Nahrung unter Strafe. c.)Alle zur Verfügung stehenden Dwar haben sich im Kiesel zu melden. Dort werden sie zur Nahrungsbeschaffung eingeteilt. Das Verweigern oder Drücken vor dieser Arbeit wird mit einer Woche Frondienst in der Schmelze bestraft. Außerdem wird die zustehende Ration um die Hälfte gekürzt.[/i] 2. In zwei Tagen findet eine öffentliche Sondersitzung des Ältestenrats statt. Jedem Dwar der Binge zu Telodur stehen die Tore zum Thronsaal offen um sich über den Ernst der Lage und Lösungswege der Nahrungsknappheit zu informieren.[/quote] - [b][i]Der Notstand wurde aufgehoben![/i][/b] |
05.11.2011 15:32:26 | Handels- und Schürfdekret (#53075) |
Arcian27 | [quote][center][u][b]Erlass des Dornars:[/b][/u] [b]Handels- und Schürfdekret der Binge zu Telodûr[/b][/center] 1. Ab heute ist allen Klanzwergen sowie Klanlosen die in der Lehre eines Handwerksmeisters von Telodûr stehen, der Handel mit Mosdwar für alle Erzeugnissen erlaubt. [b]2. Sonderbestimmung für Waren aus Angdor:[/b] - Der Hersteller hat sein Werk eindeutig mit seinem Zeichen zu versehen. - Der Hersteller bürgt für die Vertrauenswürdigkeit des Mosdwars dem er seine Waren verkauft. 3. Der Handel mit Mosdwar bleibt für Angdor-Erz und Angdor-Metall verboten. [b]4. Schürfrechte für Mosdwar[/b] Mosdwar ist es gestattet mit einem Schürfbrief folgende Bodenschätze aus den Minen Telodûrs zu gewinnen: -Kupfer, Eisen, Silber, Gold, Arandur -Edel- und Halbedelsteine -Gesteine Die Schürferlaubnis kann bei Nalur Kieselklein, dem Lagermeister beantragt werden. Sie ist gültig für die Dauer eines Mondzyklus. Der Antragssteller verpflichtet sich den 10. Teil der gewonnenen Bodenschätze an den Lagermeister abzuführen. 5. Angdomer gelten wie Klanzwerge. gez. [i]Rurik Goldhammer[/i][/quote] |
28.03.2014 10:46:56 | Aw: Erlasse des Dornars (#75964) |
Arcian27 | [quote][b]Der Dornar gibt bekannt:[/b] [b][u][center]Kriegsrecht[/center][/u][/b] [b]1. Krieg[/b] Aufgrund der heftigen und massiven Angriffe der Magmornder-Horde auf unsere Reichsgrenze befindet sich das Dwar-Reich Telodûr im Krieg. Jeder waffenfähige Dwar Telodûrs hat sich unverzüglich in der Waffenkammer bei Morndinkin Eisenbart zu melden und sich entsprechend ausrüsten lassen, soweit keine Ausrüstung zur Verfügung steht. Schadhafte Ausrüstung ist abzuliefern und wird von den Rüstmeistern umgehend repariert. [b]2. Heerführer [/b] Der Morndinkuldar Kylda Remses vom Klan Drachenhammer wird vorrübergehend seines Amtes als Morndinkuldar, aufgrund seiner Abwesenheit, enthoben. Evedar Hagrim Knochenbieger wird hiermit zum Morndinkuldar der Binge zu Telodûr ernannt. [b]3. Befehle[/b] Weitere Befehle erfolgen durch das Herresführungskommando. [i]gez. Rurik Goldhammer[/i][/quote] |