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04.08.2010 16:10:47
Gesetze: Kultar d' Inthigg (Regeln des Abkommens) (#41651)
DerAndreas
[b]Das geltende Recht in Che'el Bara – Kultar d' Inthigg (Regeln des Abkommens)[/b]

Die z’ress Talthalra der Stadt im Schatten legte nach seiner Gründung folgende Gesetze fest.

[b]L' zhennu Kultar – Die große Regel[/b]

Die große Regel des z’ress Talthalra setzt fest das es dem Gremium nicht möglich ist Sanktionen gegen eine Gruppierung oder eines einzelnen Individuum zu verhängen ohne aussagekräftige Beweise. Sollten Sanktionen gefordert werden ohne ausreichende Beweise wird der Kläger wegen Verleumdung zur Rechenschaft gezogen.

[b]L' obok Kultar – Die hohen Regeln[/b]

Die hohen Regeln legen das wichtigste Verhalten fest um die öffentliche Ordnung innerhalb Che'el Baras zu sichern.

[b]Uss[/b] – Offenes und feindseliges agieren gegen Bürger und anerkannte Gäste Che'el Bara, innerhalb der Grenzen des Handelspostens, werden mit harten körperlichen Strafen geahndet.

[b]Draa[/b] – Sollte es einmal zu einer Ausnahmesituation kommen im Form von Krieg oder massiven Angriffen von Monstern ist jeder Bewohner Che'el Baras dazu verpflichtet sich zum Militärdienst innerhalb der Bürgermiliz zu formieren und den Befehle von Arglary Gund Folge zu leisten. Weigerung oder Flucht führt zu einem qualvollen Tod.

[b]Llar[/b] - Vorfälle jeder Art, die auf privaten Gelände von statten gehen, werden durch den Hausherren nach eigenem Ermessen gelöst. Arglary Gund darf nur auf Anordnung des z’ress Talthalra in privates Gelände eindringen.

[b]L' ugul Kultar – Die niederen Regeln[/b]

Die niederen Regeln legen das Verhalten zur öffentlichen Ordnung fest.

[b]Uss[/b] – Für den Schutz des Eigentums ist jeder selbst verantwortlich.

[b]Draa[/b] - Das betreten der Tempel Che'el Baras ist Fremden unter schweren Strafen untersagt es sei den es ist der persönliche Wunsch der hohen Priester.

[b]Llar[/b] – Das betreten der Akademie Che'el Baras ist Fremden unter schweren Strafen untersagt.

[size=2]((Danke an Andyneth für die Ausarbeitung))[/size]
06.02.2014 13:14:02
Aw: Gesetze: Kultar d' Inthigg (Regeln des Abkommens) (#74970)
ArGon
Die z’ress Talthalra der Stadt erweitert die Kultar d' Inthigg um folgenden Punkte, die fortan für Gesetz erklärt sind:
[quote] - Die z’ress Talthalra besteht fortan nur noch aus Vertretern des Häuser- und Handelsverbundes Vlos Ora und der Handelsgilde Renor Plak'la.

- Der Häuser- und Handelsverbund Vlos Ora ist zuständig für die Sicherheit und sonstigen Belange innerhalb des Handelspostens.

- Das Haus Renor Plak'la erhält uneingeschränkten Herrschaftsanspruch, neben dem umliegenden Gebiet ihres Hauses, auf alle östlich des Postens gelegenen Gebiete des Unterreichs.[/quote]