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13.04.2018 21:54:50
[Stadt] Pflichten eines Stadtbediensteten (#124977)
-Depp-
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[size=4][b][center]Pflichten und Verordnungen fuer Stadtbedienstete[/center][/b][/size]

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Es ist die Pflicht eines jeden Stadtbediensteten ein friedvolles Leben in Mirhaven fuer die Buerger der Stadt zu ermoeglichen. Jeder Bedienstete tue sein Moeglichstes, um Konflikte innerhalb der Stadt zu befrieden und Huerden zwischen Institutionen oder Buergern zu ueberbruecken.
~~~[/center]

[b]§1 Geltungsbereich[/b]
[ul]
[li]Zu den Stadtbediensteten zaehlen Stadtraete, Advokaten der staedtischen Kammer, Inquisitoren sowie vereidete Beamte des Rathauses.[/li]
[/ul]

[b]§2 Auftreten[/b]
[ul]
[li]Als Repraesentant der Stadt Mirhaven sei von jedem Stadtangestellten auf wuerdevolles und angemessenes Auftreten zu achten. Er behandle seinen gegenueber unabhaengig von Stand und Herkunft mit Respekt und Anstand.[/li]
[li]Auf diplomatischen Umgang und konfliktmilderndes Verhalten sei sowohl innerstaedtisch als auch ausserstaedtisch hoechster Wert zu legen. [/li]
[/ul]

[b]§3 Wirkungsbereich [/b]
[ul]
[li] Jeder Stadtbedienstete sei um einen reibungslosen Ablauf des Stadtgeschehens bemueht. Er handle im Rahmen seiner Institution und fuer deren Interessen, ohne das Wohl von Buerger und Stadt ausser Acht zu lassen. [/li]
[li]Die Schweigepflicht bei sensitiven und / oder innerstaedtischen Thematiken sei einzuhalten. [/li]
[/ul]

[b]§4 Bei Verstoessen[/b]
[ul]
[li] Der Dienst fuer die Stadt verleiht keinerlei Immunitaet vor dem Gesetz. [/li]
[li]Verdachtsfaelle, besonders Verdacht auf Korruption, seien umgehend beim Rat der Mitte und der Silberwache zu melden.[/li]
[/ul]

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