22.07.2017 08:21:53 | Neue Gesetztestafeln in Valvec (#120169) |
Kessi | Die Neuigkeiten verbreitete sich schnell in der verschlafenen Stadt mitten in der Nacht hatten sich Stadtbedienstete daran gemacht die alten Gesetzestafeln überall in der Stadt abzunehmen und durch Neue zu ersetzen. Die darauffolgenden zwei Tage liefen von der Stadt engagierte Herolde durch die Straßen um die Gesetzesänderung auch noch in der hintersten verwinkelten Gasse zu verkünden. [quote] [i][b][center]Gesetze von Valvec gütig ab XX.XX... (ab Tag des Aushangs)[/center][/b] [u][center]Allgemein[/center][/u] Oberster Herrscher von Valvec ist Herzog Leonhard von Thac'zil d'haruk sein Wort ist Gesetz, dem unbedingt Folge zu leisten ist! Der oberste Herrscher hat bei jeder Entscheidung der unter ihm liegenden Instanzen ein Vetorecht. Die Garde der Stadt im Volksmund auch „Schwarze Garde“ genannt ist für die Wahrung und den Schutz des inneren und äußeren Friedens der Siedlung Valvec und die daran angrenzenden Gebiete zuständig. Waffen sind innerhalb der Stadtmauern von Valvec stets gescheidet zu tragen. Das tragen von blank gezogenen Waffen wird von der Garde als aggressiver Akt geahndet. Das Wirken von einfacher arkaner und klerikaler Magie ist in Valvec gestattet so lange dadurch keine Bürger/Bewohner/Gäste oder deren Eigentum zu Schaden kommen. Fragen der arkanen Magie werden von der Führung der „Verbotenen Schulen“ geklärt, Fragen zur klerikalen Magie von der Führung des „Konzils“. Die Verwendung mächtiger Magie ist von den oben genannten Institutionen zu genehmigen. Innerhalb der Stadtmauern gilt ein Vermummungsverbot. Gäste haben haben auf Nachfrage der Garde Auskunft über ihre Identität, Grund und Dauer ihres Aufenthaltes zu geben. [u][center]Glaube[/center][/u] In den Grenzen der Stadt dürfen keinerlei sakralen Gegenstände und Symbole offen zur Schau getragen werden. Dies bleibt den in der Stadt ansässigen klerikalen Institution sprich dem Konzil vorbehalten. Ausnahmeregelungen sind bei Jenen zu beantragen. Jedem Gast/Bewohner/Bürger der Stadt ist es erlaubt, seinen Glauben im Privaten frei auszuleben. Öffentliche Veranstaltungen mit klerikalem Hintergrund sind genehmigungspflichtig. Für die Erteilung dieser Genehmigungen ist ebenso das Konzil zuständig. [u][center]Bevölkerung und Fraktionen[/center][/u] Gäste sind Reisende ohne Verbindungen in Valvec Bewohner haben Fürsprecher in Valvec. Bewohner sind keine Bürger der Stadt bis sie einen Bürgerbrief erworben haben. Bürger nennen einen Bürgerbrief der Stadt Valvec ihr Eigen. Diplomaten sind Vertreter anderer Siedlungen mit einem offiziellen schriftlich beglaubigten diplomatischen Auftrag für Valvec. Jene werden bei Zuwiderhandlungen gegen die Gesetze von Valvec nicht in Gewahrsam genommen um der Gerichtsbarkeit zugeführt zu werden, sondern werden aus der Stadt ausgewiesen. [u][center]Recht[/center][/u] Gästen/Bewohnern/Bürgern von Valvecs ist es gestattet Anklage zu erheben. Bürger bekommen von der Stadt einen Rechtsbeistand gestellt. Gästen/Bewohner können wenn gewünscht gegen einen Obolus einen Rechtsbeistand hinzuziehen. Strafbar sind alle vorsätzliche Handlungen welche einen körperlichen und/oder geistiger Schaden an einem Bürger/Bewohner/Gast Valvecs oder deren Eigentum oder an Eigentum der Stadt selbst zur Folge haben, sowie die Anstiftungen zu solchen Handlungen. Strafbar sind ebenso alle Handlungen welche gegen die Gesetze von Valvec verstoßen, wobei hier der Vorsatz keinerlei Rolle spielt. Das Gesetz der Stadt Valvec gilt ebenso in allen an die Stadt angrenzenden Gebieten. Das Strafmaß wir individuell nach Schwere der Tat durch die Gerichtsbarkeit festgelegt. Die Gesetzmäßigkeiten anderer Städte oder Siedlungen haben keinerlei Auswirkung auf das Leben in den Grenzen der Stadt und angrenzenden Gebiete, jedwede Lösegelder, Vogelfreiheit oder Ähnliches sind hier aufgehoben. Jede Person, die in Valvec Zuflucht/Assyl sucht, ist verpflichtet sofort nach Betreten der Stadt bei der Garde vorstellig zu werden und offenzulegen, wenn gegen sie in anderen Siedlungen Strafverfahren anhängig sind, der Strafvollzug noch offen ist, sie für vogelfrei erklärt wurde oder ein Kopfgeld auf sie ausgesetzt wurde. Über die Gewährung von Assyl/Zuflucht entscheidet das Konzil. [u][center]Handel[/center][/u] Privater Handel zwischen Bürgern, Bewohnern und/oder Gästen ist nicht meldepflichtig. Gewerblicher Handel/Handwerk ist genehmigungspflichtig. Die Entsprechende Genehmigung entweder bei der Garde oder im Bürgerhaus der Stadt erhältlich. [u][center]Krieg[/center][/u] Im Falle eines offenen Krieges wird das Kriegsrecht über die Stadt verhängt. In dem Falle übernimmt die Garde jegliche judikative als auch exekutive Verantwortung in der Stadt. Die legislative Verantwortung bleibt stets in der Hand des obersten Herrschers. [u][center]Sonstiges[/center][/u] Beim betreten der Stadt ist sich über gültige Gesetzte und über temporär gültige Sondererlasse zu informieren. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe[/i] [/quote] |
30.07.2017 16:34:57 | Aw: Neue Gesetztestafeln in Valvec (#120323) |
Kessi | [quote] [i][color=#880000][b][center]Bekanntmachung[/center][/b] [center]Hier mit geben wir, Herzog Leonhard von von Thac'zil d'haruk bekannt.[/center] Der ehemals vom Namen her als Lady Keara von Stahlberg bekannten Dame wird für ihre stoische und unermüdliche Treue dem Hause Thac'zil d'haruk gegenüber die Oberhoheit über den zur Zeit im Familienbesitz befindlichen Lehen, Loewenburg im fernen Cormyr übertragen. Damit einher geht ebenso das Recht eine militärische Truppe zum Schutze ihres Eigentums anzuheuern oder selbst auszuheben. Vom heutige Tage an ist sie berechtigt den Titel Freifrau von Loewenburg zu tragen. Alle in der Vergangenheit gegen Freifrau von Loewenburg erhobenen Vorwürfe die Fahnenflucht betreffend, erklären wir hiermit für nichtig. Der Hoar Priester Ulfric Erikson welcher irrtümlicher Weise aus seinen Amt als Inquisitor des Konzils entlassen wurde, hat Dieses ab dem heutigen Tag wieder inne und wird in der Zeit seiner Abwesenheit durch ein adäquates Mitglied des Konzils vertreten. Aufgrund des vermehrten Auftretens der Maul und Klauenseuche in der Stadt sind alle Haustiere innerhalb der Stadtmauern an der Leine zu führen, Zuwiderhandlungen werden bestraft. [center]Valvec, XX.XX.XXXX [/center] [/color][/i][/quote] |